
Einladung Anlass Parlamentarische Gruppe Schifffahrt am 22. September 2026
15. August 2026
SVS aktuell
Seit dem 1. Januar 2026 sind das revidierte Gütertransportgesetz (GüTG) und die neue Gütertransportverordnung (GüTV) in Kraft. Mit den neuen Umschlags- und Verladebeiträgen setzt der Bund Anreize für eine stärkere Nutzung des Schienengüterverkehrs und für den Einsatz der Schiene in multimodalen Transportketten.
Die bisherige LSVA-Rückerstattung für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf zu Verladebahnhöfen ist weggefallen und in die neue Pauschalförderung integriert worden. Der SVS hat die Vorgaben gemeinsam mit Unternehmen, Branchenpartnern und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) auf die betrieblichen Abläufe der Hafen- und Terminalwirtschaft übertragen.
So werden die Beiträge bemessen
Das neue Fördersystem basiert auf dem empfangenen oder versendeten beladenen Bahnwagen. Der Beitrag beträgt 40 Franken pro Bahnwagen. Bahnwagen mit mehr als zwei Drehgestellen zählen bei der Berechnung als zwei Wagen, wodurch ein Beitrag von 80 Franken entstehen kann.
Die Beiträge werden an die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen ausgerichtet. Diese sind verpflichtet, sie mit einem transparenten Mechanismus an Absender und Empfänger weiterzugeben. Bei Containerverkehren ist entscheidend, über welche Verkehrsträger und Umschlagspunkte die Transportkette führt. Die Grafik zeigt beispielhaft, an welchen Stellen einer Relation Verladebeiträge entstehen.
Gleichzeitig wird eine Lücke sichtbar: Beim direkten Umschlag von der Strasse auf das Schiff wird kein Verladebeitrag ausgerichtet, weil der Schienengüterverkehr nicht beteiligt ist. Für die Güterschifffahrt auf dem Rhein entsteht dadurch aus Sicht des SVS ein Wettbewerbsnachteil. Der Verband wird sich bei einer nächsten Revision des Gütertransportgesetzes für die Schliessung dieser Lücke einsetzen.

Transparente und praxistaugliche Umsetzung
Bereits im November 2025 beauftragte der SVS-Vorstand eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Unternehmen. Im Zentrum standen die Besonderheiten der Containerverkehre, aber auch Lösungen für den konventionellen Verkehr mit Massen-, Flüssig- und Stückgütern.
Im Frühling 2026 wurden Hupac und DP World/Swissterminal als wichtige Branchenpartner einbezogen. Auch mit dem VAP fand ein regelmässiger Austausch statt. Parallel dazu führte der SVS einen engen und konstruktiven Dialog mit dem BAV. Im April wurden die Besonderheiten der Container- und Depotverkehre besprochen; im Juni präsentierte der SVS die gemeinsam entwickelten Modelle für die Weitergabe am Markt. Im Zentrum stand ein gemeinsames Verständnis: Die Modelle müssen klar, nachvollziehbar, transparent und überprüfbar sein.
Rabatt oder Gutschrift?
Für die Weitergabe der Beiträge im Containerverkehr haben sich drei Varianten als geeignet herausgestellt: ein fixer Rabatt, eine fixe Gutschrift sowie eine variable Gutschrift.
Bei den beiden fixen Varianten wird der Betrag über eine Zusammenverladquote (ZVQ) vom Bahnwagen auf den einzelnen Container umgerechnet. Die ZVQ bildet die durchschnittliche Anzahl förderwürdiger Container pro Bahnwagen ab. Bei der variablen Variante wird die effektive Weitergabe monatlich anhand der BAV-Auszahlung und der Zahl der förderwürdigen Container neu berechnet.
Die von der Arbeitsgruppe entwickelten Modelle berücksichtigen einen administrativen Aufwand von zehn Prozent. Gemäss BAV muss dieser Aufwand plausibel und mit den tatsächlich anfallenden Mehrkosten belegbar sein. Bei Massen-, Flüssig- und Stückgütern erfolgt die Weitergabe des Beitrags von 40 Franken pro beladenem Bahnwagen ebenfalls per Rabatt oder Gutschrift an die Kundinnen und Kunden.

Zeitplan für 2026
Von der Bildung der Arbeitsgruppe bis zur abgestimmten Umsetzung vergingen rund sieben Monate. Für die Übergangsphase wurden die Anlagenverzeichnisse und Vereinbarungen vorbereitet, die förderfähigen Bahnwagen für Januar bis Oktober 2026 erfasst und die Abläufe für Meldung, Auszahlung und Weitergabe festgelegt.
Die Meldung der förderfähigen Bahnwagen für Januar bis Oktober ist bis zum 20. November 2026 vorgesehen. Nach der Auszahlung durch das BAV sollen die Beiträge bis spätestens 31. Dezember 2026 als Sammelgutschrift an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Ab dem Betriebsmonat November 2026 erfolgt die Weitergabe jeweils bis zum Ende des Folgemonats nach dem Modell des jeweiligen Terminalbetreibers.

Gemeinsame Lösung der Branche
Die beteiligten Unternehmen haben sich freiwillig und neutral unter dem Dach des Schifffahrts- und Hafenverbands Schweiz SVS zusammengeschlossen. Gemeinsam mit Branchenpartnern und dem BAV entstand eine tragfähige Lösung, welche die regulatorischen Vorgaben mit den praktischen Anforderungen der Hafen- und Terminalwirtschaft verbindet.
Die Arbeitsgruppe dankt dem Bundesamt für Verkehr für die konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Die beteiligten Unternehmen konnten die erforderlichen Vereinbarungen mit dem BAV abschliessen. Damit können Anlagen mit Schienenanschluss die Umschlags- und Verladebeiträge erhalten und transparent an den Markt weitergeben. Für den SVS ist diese Zusammenarbeit ein beispielhaftes Zusammenspiel von Unternehmen, Branchenverband und Behörden.
Weitere Informationen: Bundesamt für Verkehr – Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen



