Vermeidung Sog und Wellenschlag - Vorsicht bei der Durchfahrt
Veranstaltung
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff- fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)
Zwischen Rhein-km 158,370 und Rhein-km 158,700 findet die Veranstaltung «Nationales Einzel- wettfahren 2024» wie folgt statt.
Samstag, 10. August 2024
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr / 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Die Schifffahrt wird nicht gesperrt jedoch gelten folgende Anordnungen und Hin- weise:
- − Das Wettfahren wird bei Durchfahrt der Grossschifffahrt unterbrochen
− Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag bei Durchfahrt des erwähnten Veran-
staltungsbereiches möglichst zu vermeiden
− Die Schifffahrt wird angewiesen den erwähnten Veranstaltungsbereich mit grösstmöglicher Vorsicht zu passieren.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18. Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.