Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 26/24 CH/D Streckenabschnitt Rheinfelden –Mittlere Rheinbrücke Basel (Rhein-Km 149,000 bis Rhein-Km 166,530)

Vermeidung Sog und Wellenschlag - Vorsicht bei der Durchfahrt

Veranstaltung

Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden

und

§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff- fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)

Zwischen Rhein-km 158,370 und Rhein-km 158,700 findet die Veranstaltung «Nationales Einzel- wettfahren 2024» wie folgt statt.

Samstag, 10. August 2024
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr / 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Die Schifffahrt wird nicht gesperrt jedoch gelten folgende Anordnungen und Hin- weise:

  • −  Das Wettfahren wird bei Durchfahrt der Grossschifffahrt unterbrochen
  • −  Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag bei Durchfahrt des erwähnten Veran-

    staltungsbereiches möglichst zu vermeiden

  • −  Die Schifffahrt wird angewiesen den erwähnten Veranstaltungsbereich mit grösstmöglicher Vorsicht zu passieren.

    Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18. Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.

Schnellzugriff

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
Südquaistrasse 14  |  4019 Basel
T: +41 (0)61 631 29 19  |  E: info@svs-ch.ch