
Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr.: 08/25 CH Streckenabschnitt Rheinfelden – Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)
17. Februar 2025
Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 12/25 CH Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere Rheinbrücke Basel (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)
23. Februar 2025Liege- und Anlegeverbot
Fehlende Signalisation
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Aufgrund Lieferverzögerungen von Schifffahrtszeichen kann die Signalisation nach Fertigstellung der Interventionsplattform zwischen Rhein-Km 161,000 und Rhein-Km 161,400, Hafen Birsfelden und Warteraum Muttenz nicht korrekt angebracht werden.
Es gelten daher die folgenden Anordnungen und Hinweise bis zum Anbringen der korrekten, offiziellen Schifffahrtszeichen
ab sofort bis auf Widerruf
− Es besteht für die gesamte Grossschifffahrt ein Liegeverbot an der Interventionsplattform (ca. Rhein-Km 161,300).
Das kurzzeitige Anlegen an der Interventionsplattform ist, nach vorgängiger Absprache mit der Revierzentrale Basel, UKW-Kanal 18, erlaubt für das Absetzen von PKW’s und den Bezug von Trinkwasser.
− Für Schiffe, welche blaue Kegel führen, ist das Anlegen und Liegen im Warteraum Birsfelden / Muttenz, Rhein-Km 161,000 bis Rhein-Km 161,400 nur nach vorgängiger Absprache mit der Revierzentrale Basel, UKW-Kanal 18, erlaubt.
Sobald die Schifffahrtszeichen angebracht werden konnten, wird mit einer separaten Nachricht für die Binnenschifffahrt informiert.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünsche allzeit gute Fahrt!
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.