
Gut besuchter SVS-Herbstapéro
30. Oktober 2025
Ein Oldie erzählt: Rudern
19. November 2025Geschätzte Leserinnen und Leser des SVS Aktuell
Es freut mich kurz vor Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe, eine freudige Nachricht überbringen zu können. Das Thema Arbeitsbewilligungen für Drittlandpersonal, insbesondere in der wachsenden Kabinenschifffahrt, hat unseren Verband in den vergangenen Monaten stark beschäftigt. Dass wir nun gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt, den Schweizerischen Rheinhäfen und der Schifffahrtsbranche eine nachhaltige Lösung finden konnten, ist ein Meilenstein. Auch wenn letzte Details noch abschliessend zu klären sind, dürfen wir davon ausgehen, dass die Schiffe nächstes Jahr in rechtlich wieder ruhigem und sicherem Gewässer verkehren können. Das ist ein sehr erfreuliches Verhandlungsergebnis für die Rheinschifffahrt, Stadt und Region Basel sowie den Tourismus in der Schweiz.
Allen am Prozess Beteiligten, die unter grösstem Engagement zu dieser Lösung beigetragen haben, gebührt ein grosser Dank.

Christoph Brutschin, Präsident SVS Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
Medienmitteilung des Staatssekretariats für Migration vom 30. Oktober 2025
Rheinschifffahrt: Bund und Kanton flexibilisieren Verfahren
Unternehmen aus dem In- und Ausland, welche Kreuzfahrten auf verschiedenen europäischen Flüssen anbieten, beschäftigen teilweise auch Personal aus Drittstaaten. Das SEM, der Kanton Basel-Stadt und die Schifffahrtsbranche haben diesbezüglich eine flexiblere Lösung gefunden. Damit wird zusätzliche Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen und ein funktionierendes Verfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit im Einklang mit geltendem Recht sichergestellt.
Für den Standort Basel ist die Schifffahrtsbranche ein wichtiger Faktor. Im Laufe des Jahres 2025 hat sich gezeigt, dass es bei den Regelungen für den Einsatz von Drittstaatenpersonal an Bord von Flussschiffen mehr Flexibilität braucht. Das SEM, der Kanton Basel-Stadt sowie die Schifffahrtsbranche haben die Situation besprochen und eine Lösung gefunden, um eine kurzfristige Erwerbstätigkeit weiterhin unter klaren Voraussetzungen zu ermöglichen.
Angepasste Regeln für Kurzeinsätze
Unternehmen aus dem Ausland können ihre Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2026 im Rahmen der sogenannten 8-Tage-Regelung bis zu maximal acht Tage pro Kalenderjahr bewilligungsfrei einsetzen. Um eine Bewilligung mit längerer Dauer zu beantragen, muss der Arbeitgeber seinen operativen Sitz in der Schweiz haben. Daher gilt neu für inländische Arbeitgeber, dass eine Arbeitsbewilligung für Personal aus Drittstaaten ab dem ersten Einsatztag möglich ist. So wird sichergestellt, dass alle Schiffe unter Einhaltung der Vorgaben in der Schweiz anlegen und operieren können. Die bestehenden Regelungen für EU/EFTA-Staatsangehörige sind davon nicht betroffen.
Transnationale wirtschaftliche Aktivitäten wie die Rheinschifffahrt müssen in nationale Zulassungssysteme eingebettet werden. Die Schweiz verfolgt dabei einen eigenständigen Ansatz, der das Territorialprinzip, wirtschaftliche Interessen, Rechtssicherheit und den Schutz von Arbeitnehmenden in Einklang bringt. Andere Anrainerstaaten des Rheins oder Staaten entlang weiterer Flüsse wie der Donau haben jeweils eigene Regeln.
Schutz vor Missbrauch bleibt zentral
Die Schifffahrtsbranche ihrerseits verpflichtet sich, durch eigene Massnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Bestimmungen wie u.a. ausländerrechtliche Lohn- und Arbeitsbedingungen jederzeit eingehalten werden. Sie informiert ihre Mitglieder intern über die angepassten Regelungen. Das SEM wird die Umsetzung mit dem Kanton Basel-Stadt abstimmen.



