
Audioguide im Hafenmuseum
26. Januar 2026
Im Verkehrshaus tut sich etwas!
30. Januar 2026Am 1. Januar 2026 hat die Schweiz turnusgemäss die Präsidentschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) übernommen.
Die Schweizer Delegation wird von Roland Portmann, stellvertretender Direktor der Direktion für Völkerrecht, geleitet.
Die zweijährige Präsidentschaft gibt der Schweiz die Möglichkeit, Schwerpunkte in der ZKR zu setzen.
Die Schweiz hat sich für das Präsidium folgende Ziele gesetzt:
⚙️Modernisierung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
🤝Stärkung der Zusammenarbeit in der europäischen Binnenschifffahrt
🌿Förderung einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Schifffahrt auf dem Rhein
💻Digitalisierung und Automatisierung
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Die Wurzeln der ZKR reichen bis zum Wiener Kongress von 1815 zurück – damit gilt sie als älteste internationale Organisation der Welt. Die bis heute geltende revidierte Mannheimer Akte von 1868 verankert den zentralen völkerrechtlichen Grundsatz der freien und unentgeltlichen Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen.
Um diesen Grundsatz umzusetzen, schafft das Regelwerk der ZKR einheitliche und verbindliche Grundsätze für die Schifffahrt auf dem Rhein.
Die Schweiz wirkt dabei gleichberechtigt mit den ZKR-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien an der Ausarbeitung dieser Regeln mit.
Titelbild: Botschafter Roland Portmann (rechts) übernimmt von Vorgänger Michiel van Kruiningen (Niederlande) die ZKR-Präsidentschaft. (Bild zvg: ZKR)




