
Güterumschlag in den Rheinhäfen steigt
27. Februar 2025
TV-Tipp: SRF „Mona Mittendrin“ an Bord eines Containerschiffes
20. März 2025Umstellung von Winterzeit (Normalzeit) auf Sommerzeit
2025
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff-fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)
Von Sonntag, 30. März 2025 (02.00 h), bis Sonntag, 26. Oktober 2025 (03.00 h) gilt in der Schweiz und in Deutschland die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies hat eine Zeitverschiebung von +1 Stunde gegenüber MEZ zur Folge.
Für die Fahrzeitbeschränkungen und Schleusenbetriebszeiten auf dem Stromabschnitt Ba-sel – Rheinfelden gelten die Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten des jeweiligen Tages. (Art. 11 Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden / HochrheinSchPV)
Detaillierte Angaben zu den geltenden Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.sunrise-and-sunset.com/de/sun/schweiz/basel
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!