
Windkraftanlagen im Tandemumschlag am Hafen Birsfelden
18. September 2025In der dritten Herbst-Sessionswoche der Eidgenössischen Räte fand der Anlass der Parlamentarischen Gruppe Schifffahrt statt. In der Begrüssung ging die Co-Präsidentin, Ständerätin Eva Herzog auf das 20-jähige Jubiläum der Parlamentarischen Gruppe Schifffahrt ein. 2005 wurde von Ständerat Hans Fünfschilling als ersten Präsidenten und Rudolf Feierabend, Geschäftsführer, die Gruppe gegründet, um die Interessen der Schifffahrt und des Rheinhafens in Bern zu verankern.
Am diesjährigen Anlass vom 23. September 2025 nahmen eine stattliche Anzahl Ständerätinnen und Nationalräte teil. Gastreferentin Christa Hostettler, Direktorin des Bundesamtes für Verkehr, ging in ihrem Inputreferat auf die Neuerungen im Gütertransportgesetz und die kürzlich erfolgte Vernehmlassung der Gütertransportverordnung ein. Thema war auch der Einzelwagenladungsverkehr, die Bedeutung der Rheinschifffahrt für den Bund und die künftige Leistungsvereinbarung mit den Rheinhäfen.
Inserat
Ständerätin Eva Herzog betonte in der Begrüssung, dass für die Häfen im Raum Basel die Bahn ein wichtiger Partner sei, um die Landesversorgung in die Schweiz zu gewährleisten. Die in Basel, Birsfelden und Muttenz umgeschlagenen Güter werden per Bahn in der Schweiz weiterverteilt. Respektive auf der Schiene in die Häfen gebracht, um von dort in die ganze Welt exportiert zu werden. Herzog sprach auch die aktuellen Entscheide von SBB Cargo, mit der Ausserbetriebnahme von Verladeterminals im kombinierten Verkehr an.
Zum Thema hat Ständerätin Eva Herzog eine Motion eingereicht. Darin fordert sie den Bundesrat dazu auf, den SBB verbindliche Vorgaben für die erste Leistungsperiode (2026 bis 2029) zu machen, so dass:
- Preissteigerungen ab 2026 nur im Rahmen der Teuerung erfolgen dürfen.
- im Wagenladungsverkehr (WLV) ohne die Zustimmung seiner Nutzer über die bereits eingeleiteten Massnahmen hinaus kein weiterer Angebots- und Leistungsabbau erfolgt;
- im kombinierten Verkehr ein Kernnetz aufrechterhalten wird. Zu diesem Zweck soll SBB Cargo weiterhin alle Terminalanlagen in den Regionen, welche die Mindestmengen nach Gütertransportgesetz erreichen, regelmässig im WLV bedienen (inklusive Wagenhaltung). Der Betrieb der regionalen Terminals kann dabei in Kooperation mit Partnern erfolgen.
Link zum Vorstoss “ Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr“
Die Schifffahrts -und Hafenbranche braucht eine funktionierende Bahn im Verkehr von und nach den Häfen, aber auch im alpenquerenden Verkehr.
Bilder vom Anlass der Parlamentarischen Gruppe Schifffahrt 2025









