Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 29/24 CH Streckenabschnitt Rheinfelden bis Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

 

Zeitweilige Sperrung Grossschifffahrt Zeitweilige Sperrung/Einschränkungen Kleinschifffahrt

Veranstaltung

Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden

(Rhein-km 164,000 bis Rhein-km 167,800)

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung Triathlon 2024 gelten die folgenden zeitweiligen Sper-rungen für die Grossschifffahrt sowie zeitweiligen Sperrungen/Einschränkungen für die Kleinschiff-fahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 164,000) bis Dreirosenbrü-cke Basel (Rhein-km 167,800).

Grossschifffahrt Berg- und Talfahrt gesperrt:

Samstag, 21. September 2024: 08:15 Uhr bis 11:00 Uhr

Samstag, 21. September 2024: 12:45 Uhr bis 14:45 Uhr

Die Sperrung gilt nicht für die triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Perso-nenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH sowie die internati-onale Fahrgastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen "Basel - St. Johann" anläuft.

Sperrungen/Einschränkungen Kleinschifffahrt:

Die Kleinschifffahrt, mit Ausnahme der St. Alban-Fähre, Münsterfähre und der Klingentalfähre, wird nicht gesperrt. Hingegen gelten folgende Einschränkungen:

Die Berg- und die Talfahrt muss durch das linksrheinische Brückenjoch der Wettsteinbrücke (Seite Münster Grossbasel) erfolgen. Dazu darf das Signal „Durchfahrt verboten“ in der Talfahrt missachtet werden. Dabei ist jegli-cher schädlicher Sog und Wellenschlag zu vermeiden.

 

− Die Einschränkungen gelten während der Sperrzeiten auf der ganzen Strecke zwischen der St. Alban-Fähre (Rhein-km 165,600) oberhalb Wettsteinbrücke und der Münsterfähre oberhalb der Mittleren Rheinbrücke (Rhein-km 166,260).

 

− Die Sperrzeiten gelten ebenso für die St. Alban-Fähre, Münster- und Klingentalfähre.

 

− Die Rotlichter an der Dreirosenbrücke und beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden gelten während der gesperrten Zeit beim Wettfahren nicht für die Kleinschifffahrt und dürfen missachtet werden.

Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:

− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.

 

− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge. Sie sind als Veranstaltungsboote gekennzeichnet (Wimpel).

 

− Der Bereich der Veranstaltung ist von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen mit grösstmögli-cher Vorsicht und Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.

 

− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt Unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden – Basel Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).

 

Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei sind zu befolgen.

 

Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.

Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Basel,

Schnellzugriff

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
Südquaistrasse 14  |  4019 Basel
T: +41 (0)61 631 29 19  |  E: info@svs-ch.ch