Sperrung Grossschifffahrt und Sperrung und Einschränkungen Kleinschifffahrt
Veranstaltung
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung «Nationales Weidlingswettfahren 2024» gelten die fol-genden Sperrungen für die Grossschifffahrt sowie teilweise Sperrungen/Einschränkungen für die Kleinschifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 164,290) bis Dreirosenbrücke Basel (Rhein-km 167,800)
Grossschifffahrt gesperrt (Berg- und Talfahrt):
Samstag, 31. August 2024: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sonntag, 01. September 2024: 08.00 Uhr – 14:00 Uhr
Die Renndauer kann bis 14:30 h verlängert werden. Frühzeitige Information an die Schifffahrt durch Einsatzleitung und Revierzentrale Basel wird erfolgen.
Die Sperrung gilt nicht für die triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Perso-nenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH sowie die internati-onale Fahrgastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen "Basel - St. Johann" anläuft.
Kleinschifffahrt Sperrung/Einschränkungen (Berg- und Talfahrt):
− Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperre von der Dreirosenbrücke bis zur Klingentalfähre auf der ganzen Strecke. Die Rotlichter beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden gelten nicht für die Kleinschifffahrt und dürfen überfahren werden.
− Ausnahme: Zufahrt zu Bojenfeld 3, oberhalb Dreirosenbrücke, Strecke Landesgrenze (Rhein-km 170,000) bis Bojenfeld 3 (Rhein-km 167,700) unter Vermeidung von Sog und Wellen-schlag.
− Für die im genannten Bereich fahrenden Gierseilfähren gilt die Sperre nicht.
− Für die Rheintaxis gilt die Sperre nicht. Diese dürfen das Gebiet unter Rücksichtnahme von Sog und Wellenschlag passieren. Die Anweisungen der Streckensicherung sind zu befolgen. Der Anlass darf nicht behindert werden.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsboote.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge. Sie sind als Veranstaltungsboote gekennzeichnet (Wimpel).
− Der Bereich der Veranstaltung ist von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen mit grösstmögli-cher Vorsicht und Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt Unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden – Basel Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel- Stadt, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!