Sperrung Gross- und Kleinschifffahrt
Offizielles Rheinschwimmen Basel-Stadt
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit dem offiziellen Rheinschwimmen Basel-Stadt 2024 wird die Gross- und Kleinschifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden, Rhein-km 163,620, und Dreirosenbrücke, Rhein-km 167,800, zu den nachstehenden Zeiten gesperrt:
Grossschifffahrt Berg- und Talfahrt:
Dienstag, 13. August 2024 17:45 Uhr bis Beendigung Rheinschwimmen ca. 20:00 Uhr
Bei schlechter Witterung oder zu hohem Wasserstand wird das Rheinschwimmen auf Dienstag, 20. August 2024 (gleiche Zeit) verschoben.
Die Sperrung gilt aus Sicherheitsgründen auf der ganzen Strecke ebenso für die Kleinschifffahrt, Rheintaxis, die gesamte triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt sowie die internationale Fahr-gastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen «Basel – St. Johann» anläuft.
Ebenso gilt die Sperre für VIP-Schiffe.
Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
Kleinschifffahrt:
− Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperre ab 17:45 Uhr. Die Anordnungen der Kantonspolizei Ba-sel, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
− Der Fährbetrieb (St. Alban, Münster und Klingentalfähre) ist von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr ein-gestellt.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen
im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge.
− Für das Alternativdatum, Dienstag, 20. August 2024, gelten dieselben Anordnungen und Hinweise.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt Unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden – Basel
Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei
Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-
Stadt, Rheinpolizei sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die
Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:
+41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!