Sperrung Grossschifffahrt / Einschränkung Kleinschifffahrt
Veranstaltung
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff-fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)
(Rhein-km – 149,200 bis Rhein-km 150,500)
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Grenzüberschreitendes Rheinschwimmen beider Rheinfelden“ wird der Bereich zwischen "Inseli" Rheinfelden (CH/D), Rhein-km 149,200, und Ru-derclub Rheinfelden Baden (D, Rhein-km 150,500, rechtsrheinisch als Schwimmstrecke genutzt.
Die Grossschifffahrt wird, mit Ausnahme der triregionalen und lokalen Fahrgastschifffahrt, nament-lich Basler Personenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH, wie folgt gesperrt.
Berg- und Talfahrt gesperrt
Sonntag, 11. August 2024 10:45 Uhr bis 13:00 Uhr
Ergänzend gelten folgende Anordnungen und Hinweise:
− Die Kleinschifffahrt sowie die triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt werden angewie-sen, die linksrheinische Hälfte der Fahrrinne zu benützen.
− Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag möglichst zu vermeiden und ge-nügend Abstand von den Schwimmern zu halten.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.