Sperrung Grossschifffahrt sowie Sperrungen/Einschränkungen Kleinschifffahrt
Bundesfeier Schweiz 2024
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
(Rhein-km 164,000 bis Rhein-km 167,800)
Im Zusammenhang mit den Veranstaltungen zur Bundesfeier 2024 wird die Grossschifffahrt zwi-schen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 164,000) und der Dreirosenbrücke (Rhein-km 167,800), zu den nachstehenden Zeiten gesperrt:
Grossschifffahrt Tal- und Bergfahrt gesperrt:
Mittwoch, 31. Juli 2024: 17:00 Uhr – 24:00 Uhr
Donnerstag, 1. August 2024: 00:00 Uhr – 05:00 Uhr
Die Sperrung gilt nicht für die triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Personenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH sowie die internati-onale Fahrgastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen "Basel -St. Johann" anläuft.
Sperrungen / Einschränkungen Kleinschifffahrt:
Während der Bundesfeier am Mittwoch, 31. Juli 2024 ab 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr und Donnerstag, 1. August 2024 gelten zwischen Wettsteinbrücke (Rhein-km 165,890) und Johanniterbrücke (Rhein-km 167,140), die folgenden Regelungen:
− Mittwoch, 31. Juli 2024, ab 17:00 – 22:00 Uhr → Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h
− Während dem Schlagruderwettkampf gilt die Sperre für die Kleinschifffahrt nicht. Die Rotlichter beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden und an der Dreirosenbrücke dürfen während dieser Aktivität von der Kleinschifffahrt missachtet werden. Die Berg- und die Talfahrt muss jedoch durch das linksrheinische Brückenjoch der Wettstein-brücke (Seite Münster Grossbasel) erfolgen.
− Mittwoch, 31. Juli 2024 von 22:00 h bis 24:00 h ist die Durchfahrt von der Wettsteinbrücke bis zur Johanniterbrücke für die Kleinschifffahrt gesperrt.
− Donnerstag, 1. August 2024 sind die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt erst nach Frei-gabe durch die Polizei (ca. 30 Minuten nach Schluss des Feuerwerks) gestattet!
− Bei der Sperre durch die Polizei unter der Johanniterbrücke ist ein Sicherheitsabstand zu den Behördenbooten von mindestens 30 Meter talwärts einzuhalten.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen beim unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge. Sie sind als Veranstaltungsboote gekennzeichnet (Wimpel).
− Der Bereich der Veranstaltung ist von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen mit grösstmögli-cher Vorsicht und Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.
− Die Vorgaben in den gesetzlichen Regelwerken der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Rhein-SchPV – SR 747.224.111) sowie in der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden (HochRheinSchPV – SR 747.224.211) sind von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen einzuhalten.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden bis Basel Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!