Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 21/24 CH Streckenabschnitt Rheinfelden - Mittlere Rheinbrücke Basel (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Eingeschränkte Einfahrtsbreite
Begegnungs- und Überholverbot
Wasserbaustelle - Nassbaggerungen
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
In Folge des vergangenen Hochwassers hat sich in der Einfahrt des unteren Schleusenvorha-fens Birsfelden (Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,100), sowie im Bereich der Hakenbuhne Sediment abgelagert. (Siehe dazu NfB Nr. 19/24 CH vom 14.06.2024)
Zur Entfernung der abgelagerten Sedimente bzw. der Untiefen werden Nassbaggerungen durch-geführt. Dabei kann es zeitweilig zu weiteren Behinderungen der Schifffahrt kommen.
Die Nassbaggerungen dauern von
Montag, 8. Juli 2024
bis auf Widerruf
Über das definitive Ende der Nassbaggerungen wird mit einer Nachricht für die Binnenschifffahrt informiert.
Die im Einsatz stehenden Fahrzeuge und Geräte sowie der Bereich der Wasserbaustelle sind ge-mäss den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) und der Verordnung über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden gekennzeichnet; insbesondere in Bezug auf die Signalisation (z.B. Tag und Nacht)
Die im Einsatz stehenden Fahrzeuge und Geräte befinden sich in der Fahrrinne.
Während der Dauer der Nassbaggerungen gelten im genannten Bereich folgende An-ordnungen und Hinweise:
- Im genannten Bereich besteht Verbot des Begegnens und Überholens
- Die aus dem Schleusenvorhafen ausfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt.
- Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt die genannten Bereiche zu passieren.
- Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag möglichst zu vermeiden.
- Die Grossschifffahrt hat sich in der Talfahrt bei Ausfahrt aus dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden über UKW-Kanal 10 zu melden.
Die Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 19/24 CH vom 14.06.2024 und die darin festgehaltenen Anordnungen und Hinweise haben nach wie vor Gültigkeit.
Die Verkehrsregelung erfolgt über die Revierzentrale, UKW Kanal 18, mit Unterstützung der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22 sowie mit Hilfe der Rotlichtsignalanlagen an der Schleuse Birsfelden sowie an der Dreirosenbrücke.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 (0)639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Schnellzugriff

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
Südquaistrasse 14  |  4019 Basel
T: +41 (0)61 631 29 19  |  E: info@svs-ch.ch