Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 20/24 CH/D Streckenabschnitt Rheinfelden bis Basel Landesgrenze (Rhein-Km 149,000 bis Rhein-Km 170,000)

Mindestfahrrinnentiefe (GlW 22) auf 295 cm innerhalb der
Stromstrecke zwischen Rheinfelden und Basel-Landesgrenze
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie
Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von
rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schifffahrt
auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)
Bei einem gleichwertigen Wasserstand (GlW) am Pegel Basel-Rheinhalle von 501 cm ist eine Mindestfahrrinnentiefe
von 295 cm garantiert.
Der Schiffsführer an Bord des Fahrzeuges ist bei seiner Reiseplanung für die Einhaltung eines
genügenden Sicherheitsabstandes verantwortlich.
Als Sicherheitsabstand werden 40 cm empfohlen.
Beispielrechnung für Bestimmung der Abladetiefe für eine sichere Berg- und Talfahrt unter Berücksichtigung
einer Kielfreiheit von 0.40 m (Flottwasser und dynamischer Schiffsabsunk):
[cm]
Mindestfahrrinnentiefe bei GlW 22 295
+ Aktueller Pegelstand Basel-Rheinhalle (Beispiel) 594
= Zwischensumme 889
- GlW 2022 501
= Aktuelle Fahrrinnentiefe 388
- Kielfreiheit (Flottwasser und Absunk) 040
= Abladetiefe 348
Daraus resultiert die Faustregel für die Berg- und Talfahrt:
Pegel Basel-Rheinhalle minus 245 cm.
Ergänzende Hinweise:
Diese NfB ersetzt NfB Nr. CH 12/06 A / Nr. RPF 10/06 vom 11.12.2006, NfB Nr. 13/19 CH/D vom
15.03.2019 sowie NfB Nr. 22/22 CH/D.
Bei haftpflichtrechtlichen Ansprüchen in Folge von Grundberührungen oder bei Unfällen und Havarien
werden die Behörden zu deren Beurteilung u.a. den Sicherheitsabstand berücksichtigen.
Die neue Mindestfahrrinnentiefe (GlW 22) gilt nicht für die Steiger St. Johann (Rhein-km 167,460)
der internationalen Fahrgastkabinenschifffahrt am linken Ufer oberhalb der Dreirosenbrücke und alle
lokalen Steiger für die Tagesausflugsschifffahrt. Diese befinden sich ausserhalb der Fahrrinne.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Schnellzugriff

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
Südquaistrasse 14  |  4019 Basel
T: +41 (0)61 631 29 19  |  E: info@svs-ch.ch