Einschränkung Einfahrts- und Ausfahrtsbreite
Verbot des Begegnens und Überholens
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
In Folge des vergangenen Hochwassers hat sich im Bereich Ein-/Ausfahrt unteren Schleusen-vorhafens Birsfelden (Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,100), sowie im Bereich der Haken-buhne, Sediment abgelagert.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Untiefen nicht gekennzeichnet.
Die Schifffahrt wird angewiesen, diesen Bereich mit grösstmöglicher Sorgfalt zu durchfahren.
Die folgenden Anordnungen haben daher ab sofort bis auf Widerruf Gültigkeit:
− Es gilt ein Verbot des Begegnens und Überholens
− Besondere Vorsicht und Sorgfalt bei der Durchfahrt des genannten Bereichs
Sollte sich die Situation im genannten Bereich verschlechtern und sich damit die Risiken einer Grundberührung vergrössern, behalten sich die Schweizerischen Rheinhäfen vor, eine Lotsen-pflicht einzuführen.
Die Berg- und Talfahrt wird durch die Schleuse Birsfelden, UKW-Kanal 22, geregelt.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.