Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 15/24 CH Mittlere Rheinbrücke Basel – Basel Landesgrenze (Rhein-km 166,530 bis Rhein-km 170,000)

Vorsicht beim Passieren sowie Sog und Wellenschlag vermeiden
Veranstaltung auf Schiff
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung «Ahoi Captain» befindet sich ein Veranstaltungsschiff ausserhalb des Fahrwassers bei Rhein-km 166,960, linksrheinisch, stillliegend.
Daraus ergibt sich eine Einengung im Bereich des Liegeplatzes.
Rheinnutzer, welche sich im genannten Bereichs aufhalten, könnten durch diese Einengung in die Fahrrinne der Grossschifffahrt ausweichen.
Während der Dauer der Veranstaltung gelten für die Schifffahrt in der Bergfahrt daher die folgenden Anordnungen:
− Vorsicht beim Passieren des genannten Bereichs
− Vermeidung Sog und Wellenschlag im genannten Bereich
Die Veranstaltung auf dem stillliegenden Veranstaltungsschiff findet statt von:
Samstag, 27. April 2024 / 07:00 Uhr
bis
Mittwoch, 1. Mai 2024 / 21:00 Uhr
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Schnellzugriff

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
Südquaistrasse 14  |  4019 Basel
T: +41 (0)61 631 29 19  |  E: info@svs-ch.ch