Sog und Wellenschlag vermeiden
Wasserbaustelle – Taucher im Einsatz
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
Unterhalb der Schwarzwaldbrücke in Basel, Rhein-km 164,900 bis Rhein-km 165,000, rechtsrhei-nisch, finden wasserseitige Arbeiten sowie Taucheinsätze statt.
Die Wasserbauarbeiten sowie die Taucheinsätze finden statt ab:
Mittwoch, 17. Januar 2024
bis auf Widerruf
Über das definitive Ende der wasserseitigen Arbeiten und Taucheinsätze wird mit einer separaten Nachricht für die Binnenschifffahrt informiert.
Die im Einsatz stehenden Fahrzeuge und Geräte sowie der Bereich der Wasserbaustelle sind ge-mäss den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) gekennzeichnet; ins-besondere in Bezug auf die Signalisation (z.B. Tag und Nacht)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das im Einsatz stehende Schwimmende Gerät je nach Arbeiten die Grossschifffahrtsrinne tangiert.
Die für den Einsatz von Tauchern verwendeten Fahrzeuge/Geräte sind zusätzlich gemäss § 3.34 RheinSchPV gekennzeichnet.
Während der Dauer der Wasserbauarbeiten und Taucheinsätze gelten im genannten Bereich folgende Anordnungen und Hinweise:
- Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag möglichst zu vermeiden.
- Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt die genannten Bereiche zu passieren.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünsche allzeit gute Fahrt!
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.