Widerruf Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 13/15 CH Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 14/15 CH Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 15/15 CH (Rhein-Km 163,90 – 168,90)

Die Baggerarbeiten zur Beseitigung von Untiefen im unteren Schleusenvorhafen Birsfel-den, im Unterwasser der Hakenbuhne sind gemäss Auskunft der Kraftwerk Birsfelden AG abgeschlossen. Ebenso ist die Verklappung des Baggergutes beendet.

Die Schifffahrt ist ohne Einschränkungen gewährleistet.
Die Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen
Nr. 13/15 CH / Nr. 14/15 CH / Nr. 15/15 CH
werden per sofort widerrufen

Sämtliche Einschränkungen und Anordnungen bezüglich dieser Baggerarbeiten und Ver-klappungen sind aufgehoben.

Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: 41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.

Montag, Februar 22, 2016
 
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