Vorgehen bei COVID-19-Fällen und Verdachtsfällen auf Fahrgastschiffen auf dem Rhein

Version 2 vom 3. Juli 2020
Dieses Merkblatt dient als Orientierung zum Vorgehen bei Auftreten von COVID-19-Fällen und
Verdachtsfällen auf Rheinschiffen sowie zum Umgang mit Erkrankten und ihren Kontaktpersonen.
Es ist gültig im Hoheitsgebiet des Kantons Basel-Stadt und wird laufend der weiteren Entwicklung
der COVID-19-Pandemie angepasst.
In Bezug auf Mindeststandards zur Wiederaufnahme von Flusskreuzfahrten wird auf den entsprechenden
Leitfaden der Europäischen Binnenschifffahrts-Union (EBU) und der IG River Cruise
verwiesen (www.igrivercruise.com, www.ebu-uenf.org).
1. Definitionen
1.1 Bestätigter COVID-19-Fall
Jede Person mit einem aktuellen, positiven PCR-Befund (Nasen-/Rachenabstrich) auf SARSCoronavirus-2.
1.2 COVID-19-Verdachtsfall
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen,
Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder plötzlich auftretender
Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns (= Anosmie, Ageusie) mit noch nicht laborbestätigtem
Befund.
1.3 Enge Kontaktperson
Enge Kontaktpersonen sind Personen mit einem engen Kontakt zu einem laborbestätigten oder
wahrscheinlichen COVID-19-Fall, als dieser symptomatisch war oder in den letzten 48 Stunden
vor dem Auftreten der Symptome. Der Kontakt gilt als eng, wenn er während kumulativ mehr als
15 Minuten in einer Distanz von weniger als 1.5 Metern ohne Schutz, d.h. ohne Hygienemaske
oder Trennwand, stattgefunden hat.
2. Vorgehen bei einem bekannten, bestätigten COVID-19-Fall auf
einem Rheinschiff
2.1 Informationsfluss und Anlegen des Schiffs
Der Krankheitsfall und die untenstehenden Informationen sollen zeitnah dem Kantonsärztlichen
Dienst gemeldet werden:
 Telefonisch an Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonsärztlicher Dienst, Tel. 061 267 90 00. Falls kein Kontakt hergestellt werden kann, wenden Sie sich an die Sanitätsnotrufzentrale beider Basel Tel. 144 und verlangen Sie den Amtsarzt beziehungsweise die Amtsärztin. UND
 Per E-Mail an epi@bs.ch.
Zeitnahe Zustellung der folgenden Informationen:
 Name und Mobiltelefonnummer des Kapitäns bzw. einer von ihm delegierten Ansprechperson, die jederzeit erreichbar ist.
 Name des Schiffes, Anlegezeitpunkt, Anlegeort in Basel
 Schifffahrtsstrecke und alle Anlegeorte mit genauen Zeitangaben
 Schiffsplan (Deckplan, Kabinen) mit Kennzeichnung der Kabine der erkrankten Person
 Genaue Daten der erkrankten Person: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse. Bisheriger klinischer Verlauf (Symptome mit Zeitangaben), bisherige medizinische Abklärungen und Behandlung.
 Vollständige Passagierliste und Crewliste mit den persönlichen Daten, inkl. Kabinennummern.
Um eine potenzielle Durchmischung von Passagieren und Crew und damit eine Verschleppung des Virus zu vermeiden, soll eine Doppel- oder Mehrfachbelegung eines Steigers vermieden werden, wenn auf einem Schiff ein bestätigter Fall oder ein Verdachtsfall auftritt.
2.2 Umgang mit der erkrankten Person
Eine Person mit nachgewiesener Infektion mit SARS-CoV-2 muss sich unverzüglich in Isolation begeben und den direkten Kontakt mit anderen Personen vermeiden. Die Anweisung zur Isolation erfolgt durch den Kantonsärztlichen Dienst und kann bei Bedarf verfügt werden. Falls möglich wird die Isolation in der Kabine der erkrankten Person auf dem Schiff durchgeführt. Bei Bedarf erfolgt eine Hospitalisierung im Universitätsspital Basel respektive im Universitätskinderspital bei-der Basel. Für den Fall, dass eine Isolation auf dem Schiff nicht möglich ist, ist die vorgängige Absprache mit einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft durch den verantwortlichen Be-trieb (Reederei resp. Reiseveranstalter) dringend empfohlen.
Zwingend sind regelmässiges Händewaschen mit Seife oder eine regelmässige Händedesinfektion, das Tragen einer Hygienemaske beim Kontakt mit anderen Personen und ein einwandfreies Husten- und Niesverhalten (Husten/Niesen in Taschentuch oder Ellenbeuge).
Der Aufenthalt erfolgt in der Einzelkabine. Mahlzeiten werden in der Kabine eingenommen und vom Personal vor die Tür gelegt (keine direkte Übergabe). Die erkrankte Person hat ihr eigenes Geschirr, das in der Geschirrwaschmaschine gewaschen wird. Benutzung von eigenen Sanitär-anlagen. Handtücher und Bettwäsche können mit der Waschmaschine bei mind. 60 °C gewaschen werden. Der Abfall gehört in einen Plastiksack, der ausserhalb der Kabine in einem weiteren Plastiksack entsorgt wird.
Der Gesundheitszustand der erkrankten Person ist täglich zu erfragen. Bei Auftreten von Anzeichen eines ernsthaften Verlaufs soll unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Ein Direktkontakt darf nur mit Hygienemaske erfolgen. Regelmässiger sozialer Kontakt via Telefon, Videotelefonie, etc. ist wichtig, damit die Zeit der Isolation gut überstanden wird.
Klinische Warnzeichen sind:
 Mehrere Tage anhaltendes Fieber
 Mehrere Tage anhaltendes Schwächegefühl
 Atemnot
 Starkes Druckgefühl in der Brust
 Neu auftretende Verwirrung
 Bläuliche Lippen oder bläuliches Gesicht (Zyanose)
Die Isolation endet nach 10 Tagen, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind. Ansonsten verlängert sich die Isolation so lange, bis während 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Das Ende der Isolation wird vom Kantonsärztlichen Dienst mündlich und schriftlich bestätigt.
2.3 Umgang mit engen Kontaktpersonen
Hatte eine Person engen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person, besteht die Gefahr, dass diese selber erkrankt. Die Kontaktperson muss sich für 10 Tage ab dem letzten Kontakt mit der erkrankten Person in Quarantäne begeben und sich von anderen Personen fernhalten, also unnötige Kontakte vermeiden. Die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit sind strikt einzuhalten.
Die Kontaktperson soll sich täglich gut auf Erkältungssymptome beobachten (Unwohlsein, Müdigkeit, Fieber, Fiebergefühl, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder plötzliche Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns). Ab dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt mit der erkrankten Person soll bei der Kontaktperson eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Die Quarantäne endet nach 10 Tagen, wenn keine Erkältungssymptome auftreten. Bei Auftreten von Symptomen beginnt die Isolation und eine Testung auf SARS-CoV-2 ist unverzüglich durch-zuführen. Hierfür kann die Person der Notfallstation des Universitätsspitals Basel (Erwachsene) resp. des Universitätskinderspitals beider Basel (Kinder/Jugendliche) zugeführt werden. Dabei soll die betroffene Person eine Hygienemaske tragen. Öffentliche Verkehrsmittel sollen gemieden werden. Bei Bedarf ist die Sanität Tel. 144 beizuziehen. Mobile Tests werden von verschiedenen Hausärztinnen und Hausärzten (notfallmässiger Kontakt via Medizinische Notrufzentrale Tel. 061 261 15 15) sowie der Mobile Ärzte AG (Tel. 061 485 90 00) vor Ort durchgeführt. Eine Liste der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die die Testung durchführen, findet sich auf folgender Webseite: https://www.coronavirus.bs.ch/informationen-zur-erkrankung.html#page_sec....
Quarantäne bedeutet, dass die Kontaktperson alleine in einer Kabine, also getrennt von der er-krankten Person sowie von nicht exponierten Personen bleibt (allerdings können zwei miteinander lebende Kontaktpersonen die Quarantäne zusammen verbringen). Wichtig sind Social Distancing, Hygienemaske bei unvermeidlichem Kontakt mit anderen Personen, häufiges Händewaschen oder Desinfizieren. Kontakte mit weiteren Personen sind strikt zu vermeiden, kein Austausch von Geschirr, Wäsche, möglichst getrennte sanitäre Anlagen. Wenn dies nicht möglich ist, jeweils Desinfektion von Lavabo und Toilette nach dem Benutzen.
2.4 Umgang mit anderen Personen auf dem Schiff
Es wird davon ausgegangen, dass SARS-CoV-2 vor allem durch Tröpfchen in der Ausatemluft und durch direkten Kontakt übertragen wird. Die Übertragung geschieht vermutlich auch über mit Erbrochenem kontaminierten Oberflächen. Die Übertragung durch Aerosole (feinste Tröpfchen in der Luft) kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Eine Übertragung kann bereits zwei Tage vor Auftreten von Symptomen erfolgen.
Es ist deshalb wichtig, dass sich sämtliche Personen auf einem Schiff an die Regeln des Social Distancing und das korrekte Husten-/Niesverhalten halten. Wo dies nicht möglich ist, müssen Hygienemasken abgegeben werden. Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion muss in genügenden Mengen vorhanden sein, vor allem wenn keine Möglichkeit des Händewaschens mit Seife besteht, ebenso Papiertaschentücher und geschlossene Abfalleimer.
Damit die Bereitwilligkeit der Personen vorhanden ist, sich an die Regeln in dieser belastenden Situation zu halten, ist es wichtig, dass alle Personen zeitnah und gut über den aktuellen Zustand informiert werden.
Jede Person, die das Schiff verlässt (Crew, Passagiere, andere), muss auf einer Aussteigekarte registriert werden.
2.5 Verhalten des Personals im Umgang mit dem bestätigten COVID-19-Fall
Das Personal soll bei jeglichem Kontakt, beispielsweise zur Informationsbeschaffung, Haushaltshilfe und Essenslieferung/-abholung, stets eine Hygienemaske und Einweg-Handschuhe tragen und auf eine jederzeit einwandfreie Händehygiene achten.
Es sollten sich immer die gleichen Mitarbeitenden der Crew um die Erkrankten kümmern und da-bei Schutzvorkehrungen (Händehygiene, Hygienemaske, Einweg-Handschuhe) treffen. Diese Mitarbeitenden müssen sich möglichst von ihren Arbeitskolleginnen und –kollegen fernhalten und den Kontakt zu Gesunden meiden.
2.6 Weitere Massnahmen auf dem Schiff
Es dürfen keine unbewilligten Landgänge oder Besuche auf dem Schiff stattfinden. Diese sind immer mit dem Kapitän oder einer von diesem delegierten, verantwortlichen Person abzusprechen.
Sowohl Passagiere als auch Crew sollen sich in den Gruppen aufhalten, mit denen sie bereits zuvor Kontakt hatten. Eine Durchmischung der verschiedenen Personengruppen soll so gut wie möglich vermieden werden.
Wenn möglich sollen positiv getestete, isolierte Personen in einem eigenen, abgetrennten Schiffsabschnitt betreut werden (Kohortierung). Dies gilt ebenso für Verdachtsfälle, enge Kontaktpersonen ohne Symptome, sowie die übrigen Personen, die keinen engen Kontakt hatten.
Wichtig ist die gute Luftregulierung mit häufigem Lüften über 10 Minuten. Oberflächen sollen häufig desinfiziert werden, vor allem wenn sie von verschiedenen Personen benutzt werden (Türklin-ken, Handläufe, Tische, Stühle, Toiletten, etc.).
3. Vorgehen bei einem COVID-19-Verdachtsfall auf einem Rhein-schiff
3.1 Informationsfluss und Anlegen des Schiffs
Der Kantonsärztliche Dienst muss umgehend über die Situation informiert werden:
 Telefonisch an Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonsärztlicher Dienst, Tel. 061 267 90 00. Falls kein Kontakt hergestellt werden kann, wenden Sie sich an die Sanitäts-notrufzentrale beider Basel Tel. 144 und verlangen Sie den Amtsarzt beziehungsweise die Amtsärztin. UND
 Per E-Mail an epi@bs.ch.
Zeitnahe Zustellung der folgenden Informationen:
 Name und Mobiltelefonnummer des Kapitäns bzw. einer von ihm delegierten Ansprech-person, die jederzeit erreichbar ist.
 Name des Schiffes, Anlegezeitpunkt, Anlegeort in Basel
 Genaue Daten der erkrankten Person: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nati-onalität, Wohnadresse, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse. Bisheriger klinischer Verlauf (Symptome mit Zeitangaben), bisherige medizinische Abklärungen und Behandlung.
Um eine potenzielle Durchmischung von Passagieren und Crew und damit eine Verschleppung des Virus zu vermeiden, soll eine Doppel- oder Mehrfachbelegung eines Steigers vermieden werden, wenn auf einem Schiff ein bestätigter Fall oder ein Verdachtsfall auftritt.
Passagiere und Crew dürfen das Schiff auf keinen Fall verlassen, bis das Resultat der Testung des Verdachtsfalls vorliegt und über die weiteren Massnahmen entschieden wird. Die schnelle Information der Passagiere und der Crew ist wichtig, damit sie die Sicherheitsregeln bewusst ein-halten können und sich nicht gefährden.
3.2 Umgang mit dem Verdachtsfall
Ein Verdachtsfall auf COVID-19 muss unverzüglich isoliert werden. Sobald möglich muss auf eine Ansteckung abgeklärt werden (Rachen-/Nasenabstrich und PCR-Analyse auf SARS-CoV-2). So-lange die Ansteckungsgefahr nicht bekannt ist, müssen alle Vorsichtsmassnahmen strikt einge-halten werden, so als wäre der Verdachtsfall ein bestätigter Fall (siehe Kap. 2. Vorgehen bei ei-nem bekannten, bestätigten COVID-19-Fall auf einem Rheinschiff).
Für die Testung kann die Person der Notfallstation des Universitätsspitals Basel (Erwachsene) resp. des Universitätskinderspitals beider Basel (Kinder/Jugendliche) zugeführt werden. Dabei soll die betroffene Person eine Hygienemaske tragen. Öffentliche Verkehrsmittel sollen gemieden werden. Bei Bedarf ist die Sanität Tel. 144 beizuziehen. Mobile Tests werden von verschiedenen Hausärztinnen und Hausärzten (notfallmässiger Kontakt via Medizinische Notrufzentrale Tel. 061 261 15 15) sowie der Mobile Ärzte AG (Tel. 061 485 90 00) vor Ort durchgeführt. Eine Liste der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die die Testung durchführen, findet sich auf folgender Webseite: https://www.coronavirus.bs.ch/informationen-zur-erkrankung.html#page_sec....
Die auf COVID-19 verdächtige Person soll dazu angehalten werden, sich zu überlegen, wo sie sich in den 14 Tagen vor dem Auftreten der Symptome aufgehalten hat und mit wem sie Kontakt hatte (erkältete Personen, bekannte Krankheitsfälle). Zudem soll nach Möglichkeit bereits eine Liste von engen Kontaktpersonen (vgl. Kap. 2.4) erstellt werden. Auch bei einem negativen Test darf die betroffene Person erst wieder aus der Isolation entlassen werden, wenn sie während 24 Stunden ohne Symptome war. Bei einem positiven Testresultat gilt das Vorgehen gemäss Kap. 2.
3.3 Umgang mit engen Kontaktpersonen
Bis zum Erhalt des Testresultates bei der auf COVID-19 verdächtigen Person werden deren enge Kontaktpersonen dazu angehalten, sich von anderen Personen fernzuhalten und sich selber auf Erkältungssymptome zu beobachten. Bei Auftreten von Symptomen müssen sich diese Personen unverzüglich in Isolation begeben und den Kapitän informieren.
3.4 Umgang mit anderen Personen auf dem Schiff
Solange, bis das Testresultat bei der auf COVID-19 verdächtigen Person vorliegt, darf niemand das Schiff verlassen. Es soll auf die Einhaltung der Vorsichtsmassnahmen (Social Distancing,
Händehygiene, korrektes Husten-/Niesverhalten) hingewiesen werden. Diese Personen sollen sich unter ihren bekannten Kontakten aufhalten, so dass sich die Gruppen möglichst nicht durchmischen. Bei Auftreten von Symptomen sollen sie einer Testung zugeführt werden.
4. Quarantäne bei der Einreise in die Schweiz
Gemäss der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
(Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs vom 2. Juli 2020 wird für diejenigen Personen eine 10-tägige Quarantäne angeordnet, die aus Ländern und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko einreisen. Die aktuell geltende Liste findet sich auf untenstehendem Link des Bundesrates (die Liste wird regelmässig angepasst): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pa... Die jeweils geltende Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko soll vor der Einreise in die Schweiz gesichtet und die betroffenen Personen durch die Schiffsverantwortlichen informiert werden. Diese Quarantäne für Personen aus Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko soll in der Kabine auf dem Schiff durchgeführt werden (vgl. Kap. 2.3).
5. Kontaktangaben
Institution
Telefon / E-Mail /Web
Bemerkungen Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonsärztlicher Dienst 061 267 90 00 epi@bs.ch Falls nicht erreichbar in dringenden Fällen: Sanitätsnotruf-zentrale beider Basel Tel. 144 und Amtsarzt verlangen
Universitätsspital Basel
061 265 25 25
Universitätskinderspital beider Basel 061 704 12 12
Medizinische Notrufzentrale Basel (MNZ)
061 261 15 15
Mobile Ärzte AG 061 485 90 00
Liste von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die den SARS-CoV-2-Abstrich durchführen
https://www.coronavirus.bs.ch/informationen-zur-erkrankung.html#page_sec...

Montag, Juli 13, 2020
 
Zurück zur Übersicht