Untiefe Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden Eingeschränkte Einfahrtsbreite Verbot des Begegnens und Überholens

Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
(Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,000)
Als Folge des vergangenen Hochwassers hat sich in der Einfahrt des unteren Schleusenvor-hafens Birsfelden (Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,000), linksrheinisch, im Abstand von 40 m zur Hakenbuhe, Sediment abgelagert.
Die Untiefe ist gekennzeichnet.
Die folgenden Anordnungen haben daher ab sofort bis auf Widerruf Gültigkeit.
- Im genannten Bereich besteht Verbot des Begegnens und Überholens
- Die aus dem Schleusenvorhafen ausfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt.
- Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt und grösstmöglichem Abstand zur Hakenbuhne in den Vorhafen ein- bzw. auszufahren.
Die Berg- und Talfahrt wird durch die Revierzentrale Basel, UKW Kanal 18, geregelt bzw. unter Mithilfe der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.

Dienstag, Juni 25, 2019
 
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