Untiefe in der Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden Eingeschränkte Einfahrtsbreite Widerruf der SA Nr.: 03/16 Lotsenpflicht für Schiffe > 2.50 Meter Tiefgang Erweiterung Dienstbetrieb der Revierzentrale am Samstag + Sonntag Rhein km 163,50 - 164

Als Folge des fortwährenden Hochwassers hat sich in der Einfahrt des unteren Schleu-senvorhafens Birsfelden, linksrheinisch, im Abstand von 55 m zur Hakenbuhne, zuneh-mend Sediment abgelagert. Dadurch reduziert sich die Einfahrt auf 40 Meter.

Als erste Sofortmassnahme wird eine Lotsenpflicht für Schiffe mit einem Tiefgang >2.50 Meter angeordnet.

Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf.

Die Baggerarbeiten beginnen planmässig gemäss SA Nr. 03/16.
Die Berg- und Talfahrt wird durch die Revierzentrale das ganze Wochenende geregelt, UKW Kanal 18, bzw. unter Mithilfe der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22.

Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.

Dienstag, Juni 14, 2016
 
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