Als Folge des vergangenen Hochwassers hat sich in der Einfahrt des unteren Schleusen-vorhafens Birsfelden, linksrheinisch, im Abstand von 30 m – 40 m zur Hakenbuhne, Sedi-ment abgelagert.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Untiefe nicht gekennzeichnet.
Die Schifffahrt wird angewiesen, mit der nötigen Sorgfalt und grösstmöglichem Abstand zur Hakenbuhne in den Vorhafen ein- bzw. auszufahren.
In dem genannten Bereich besteht Verbot des Begegnens und Überholens; die aus dem Schleusenvorhafen ausfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt.
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf.
Die Berg- und Talfahrt wird durch die Revierzentrale geregelt, UKW Kanal 18, bzw. unter Mithilfe der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.