Anpassung der Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten für die Region Basel
Von Sonntag, 25. März 2018 (02.00 h), bis Sonntag, 28. Oktober 2018 (03.00 h) gilt in der Schweiz die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies hat eine Zeitverschiebung von +1 Stunde gegenüber MEZ zur Folge.
Für die Fahrzeitbeschränkungen und Schleusenbetriebszeiten auf dem Stromabschnitt Basel – Rheinfelden (Art. 11 Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden) gelten daher die auf der beiliegenden Tabelle aufgeführten Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten).
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.
Dienstag, März 6, 2018