Aufhebung/Widerruf
Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 46/19 CH
Baggerarbeiten Hafenbecken I + II Taucharbeiten Durchstich Hafenbecken I + II beendet
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
(Rhein-km 169,900)
Die Untiefen in verschieden Bereich innerhalb der Reede Basel sind beseitigt.
Sämtliche Einschränkungen und Anordnungen im Zusammenhang mit den Untiefen, die in der NfB Nr. 46/19 CH festgehalten wurden sind
per sofort aufgehoben
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.
Montag, Februar 17, 2020