Sperrung Grossschifffahrt und Einschränkungen Kleinschifffahrt Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschri

Zwischen dem unteren Vorhafen schleuse Birsfelden (Rhein-km 163,620) und der Dreirosenbrücke (Rhein-km 167,800) finden innerhalb des Stadtgebietes Basel im Zusammenhang mit der Bundes-feier 2019 diverse Vorbereitungen und wassersportliche Veranstaltungen statt, welche eine Sper-rung der Schifffahrt zu den nachstehenden Zeiten erfordern.
Ausgenommen von den Sperrungen sind die triregionalen Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Personenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH sowie MS WILLI und die internationale Kabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen "Basel -St. Johann" an-laufen.
Grossschifffahrt:
Tal- und Bergfahrt gesperrt
Mittwoch, 31. Juli 2019: 17:15 Uhr – 24:00 Uhr
Donnerstag, 1. August 2019: 00:00 Uhr – 05:00 Uhr
Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen an der Dreirosenbrücke bzw. im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden angezeigt.
Kleinschifffahrt:
Während der Bundesfeier am Mittwoch ab 17:00 Uhr bis Donnerstag 00:30 Uhr gelten zwischen Wettsteinbrücke und Johanniterbrücke die folgenden Regelungen:
Mittwoch, 17:00 – 21:45 Uhr Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h
Während der einzelnen Darbietungen auf dem Rhein ist zusätzlich die Durchfahrt gesperrt.
Ausgenommen sind Boote, die bei den wassersportlichen Darbietungen eingesetzt sind.
Mittwoch, 21:45 Uhr bis Donnerstag, 00:30 Uhr Durchfahrt zwischen den beiden Brücken gesperrt
Bei der Sperre durch die Polizei unter der Johanniterbrücke ist ein Sicherheitsabstand zu den Be-hördenbooten von mindestens 30 Meter talwärts einzuhalten.
Die Weisungen der Polizei sind zu beachten.
Berg- und Talfahrt sind für die Kleinboote erst ca. 30 Minuten nach Schluss des Feuerwerks und nach Freigabe durch die Polizei, gestattet!
Die Rotlichter an der Dreirosenbrücke und beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden gelten wäh-rend der gesperrten Zeit beim Wettfahren und bei der Bundesfeier nicht für die Kleinschifffahrt und dürfen überfahren werden.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, Tel.: +41 61 681 03 88.
Vielen Dank für die die Rücksichtnahme und Einhaltung dieser Anweisungen.
Allzeit gute Fahrt.
Basel,

Montag, Juli 8, 2019
 
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