Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff-fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Grenzüberschreitendes Rheinschwimmen beider Rheinfelden“ wird der Bereich zwischen "Inseli" Rheinfelden (D/CH) und Ruderclub Rheinfelden Baden (D) rechtsrheinisch zwischen Rhein-km 149,200 bis Rhein-km 150,500 als Schwimmstrecke genutzt.
Die Grossschifffahrt wird, mit Ausnahme der triregionalen Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Personenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH, wie folgt ge-sperrt.
Berg- und Talfahrt
Sonntag, 21. Juli 2019 / 10:45 Uhr bis 12:30 Uhr
Die Kleinschifffahrt und die lokale Fahrgastschifffahrt werden angewiesen, die linksrheinische Hälfte der Fahrrinne zu benützen. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden und genügend Ab-stand von den Schwimmern zu halten.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.
Sperrung Grossschifffahrt aufgrund Veranstaltung
Montag, Juni 24, 2019