Sperrung Gross- und Kleinschifffahrt Wassersportliche Veranstaltung Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vor

Im Zusammenhang mit dem SLRG-Rheinschwimmen 2019 wird die Gross- und Kleinschifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 163,620) und Dreirosenbrücke in Basel (Rhein-km 167,800) wie folgt gesperrt.
Grossschifffahrt:
Tal- und Bergfahrt gesperrt
Dienstag, 13. August 2019 ab 17:45 Uhr
bis zur
Beendigung des SLRG Rheinschwimmens (ca. 20:00 Uhr)
Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen an der Dreirosenbrücke bzw. im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden angezeigt.
Kleinschifffahrt:
Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperre ab 17:45 Uhr. Die Anordnungen der Kantonspolizei Basell, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Der Fährbetrieb (St. Alban, Münster und Klingentalfähre) ist von 17:445 Uhr bis 18:45 Uhr einge-stellt.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, Tel.: +41 61 681 03 88.
Bei schlechter Witterung oder zu hohem Wasserstand wird das Rheinschwimmen auf Dienstag, 20. August 2019 (gleiche Zeit) verschoben.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Allzeit gute Fahrt.

Montag, Juli 22, 2019
 
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