Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 54/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden - Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Sperrung Gross- und Kleinschifffahrt
Veranstaltung "Vogel Gryff" - Talfahrt "Wild Maa"
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit der Talfahrt des "Wild Maa" anlässlich der Veranstaltung „Vogel Gryff 2023“ wird die Schifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 164,290) bis Dreirosenbrücke Basel (Rhein-km 167,800) wie folgt gesperrt:
1. Grossschifffahrt: (separate Sperrzeiten für Gefahrguttransporte inkl. leere Tankmotorschiffe):
Berg- und Talfahrt gesperrt
Freitag, 13. Januar 2023 / 10:00 Uhr bis ca. 11:15 Uhr
2. Grossschifffahrt: Gefahrguttransporte inkl. leere Tankmotorschiffe:
Berg- und Talfahrt gesperrt
Freitag, 13. Januar 2023 / 10:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
3. Kleinschifffahrt:
Berg- und Talfahrt teilweise gesperrt
Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperrung ab 10:00 Uhr zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden und der Johanniterbrücke Basel.
Das Rotlicht an der Dreirosenbrücke gilt nicht für die Kleinschifffahrt und darf überfahren werden.
Die Kleinschifffahrt hat den Weisungen der Kantonspolizei Folge zu leisten.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen
im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge. Sie sind
als Veranstaltungsboote gekennzeichnet (Wimpel).
− Der Bereich der Veranstaltung ist von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen mit grösstmöglicher
Vorsicht und Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden – Basel Landesgrenze
sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei
Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-
Stadt, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die
Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:
 +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Mittwoch, Dezember 7, 2022
 
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