Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 46/19 CH Streckenabschnitt Mittlere Rheinbrücke – Basel Landesgrenze (Rhein-Km 166,530 bis Rhein-Km 170,000)

Baggerarbeiten Hafenbecken I + II Taucharbeiten Durchstich Hafenbecken I + II
Rheinhafen Basel Kleinhüningen
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
(Rhein-km 169,900)
Aufgrund von Untiefen in verschiedenen Bereichen innerhalb der Reede Basel finden von
Montag, 20.01.2020 bis Freitag, 14.02.2020
jeweils
montags bis freitags von, 07:00 h – 12:00 h und 13:00 h – 19:00 h
Baggerarbeiten in den Hafenbecken I + II sowie Taucharbeiten im Durchstich von Hafenbecken I (HB I) zu Hafenbecken II (HB II) statt.
Während den Arbeiten kommt es zu zeitweisen Behinderungen und Einschränkungen in den folgenden Bereichen und an den folgenden Umschlagsstellen:
- HB I Rhenus Port Logistics AG
- HB I Basler Personenschifffahrt AG
- HB II Ultra-Brag AG
- HB II Rhenus Port Logistics AG
Ebenso kommt es zu Einschränkungen im Einfahrtsbereich bei der Revierzentrale Basel und zeitwei-sen Sperrungen der Durchfahrt von Hafenbecken I zu Hafenbecken II.
Entsprechend definitive Sperrungen erfolgen wie nachstehend:
 Durchfahrt HB I zu HB II gesperrt von 07:00 h – 12:00 h für Baggerarbeiten an folgenden Daten:
- Montag, 20.01.2020 / Montag, 27.01.2020 / Montag, 03.02.2020 / Montag, 10.02.2020
 Durchfahrt HB I zu HB II gesperrt von 07:00 h – 17:00 h für Taucharbeiten an folgenden Daten:
- Samstag, 18.01.2020 / Samstag, 25.01.2020 / Samstag, 01.02.2020 / Samstag, 08.02.2020
 HB II, Nordquai, Ende HB II – Sperrung/Aufhebung Liegeplätze (Signalisiert):
- Dienstag, 21.01.2020 bis voraussichtlich Freitag, 31.01.2020
 HB I, Wendebecken (Bereich Ex Satram) – Liegeplätze für Gross- und Kleinschifffahrt ge-sperrt (Liegeplatz Baggergeräte/Fahrzeuge der Wasserbauunternehmung):
- Montag, 13.01.2020 bis Montag, 20.02.2020
Während der Dauer der Baggerarbeiten gelten in den genannten Bereichen folgende Anordnun-gen und Hinweise:
- Die Hafen- und Umschlagsfirmen werden in regelmässigen Abständen über die geplanten Ar-beiten von der Revierzentrale direkt informiert.
- Organisation/Einweisung zu den Umschlagsstellen in den Bereichen der Baggerarbeiten er-folgt durch die genannten Umschlagsfirmen direkt an die Schiffe.
- Unangemeldetes Liegen ist nicht möglich.
- Den Anordnungen der jeweiligen Umschlags-/Hafenfirma in Bezug auf Löschreihenfolge und Zuteilung der Löschstelle und des Liegeplatzes ist Folge zu leisten.
- Die im Einsatz stehenden Wasserbaufahrzeuge und Geräte sind gemäss den Vorschriften der ZKR und der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vor-schriften auf der Rheinstrecke Basel-Rheinfelden gekennzeichnet.
- Die Grossschifffahrt wird gebeten die genannten Bereiche unter Vermeidung von Sog und Wellenschlag sowie mit besonderer Vorsicht zu passieren.
- Während der gesamten Dauer der Baggerarbeiten ist die Zufahrt in die Hafenbecken für Kleinfahr-zeuge inkl. Motorbootschulen und Veranstalter von Gästefahrten eingeschränkt.
- Die Revierzentrale Basel regelt während der gesamten Dauer der Baggerarbeiten mittels Signalan-lage die Ein-/Ausfahrt zu den Hafenbecken.
- Das definitive Ende der Baggerarbeiten wird mittels separater Nachricht für die Binnenschifffahrt be-kannt gegeben.
Detaillierte Auskünfte über den Stand und die Planung der Baggerarbeiten erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Allzeit gute Fahrt!

Freitag, Dezember 20, 2019
 
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