Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 35/20 CH, rev. 1 Streckenabschnitt Basel Landesgrenze bis Rheinfelden (Rhein-Km 149,000 bis Rhein-Km 170,000)

Gefahrgut in Containern in den Hafenbecken I + II Basel-Kleinhüningen
Anordnung vorübergehender Art gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden in Verbindung mit § 1.22 RheinSchPV
(Rhein-Km 169,900)
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Massnahmen aus der Risikoermittlung Hafen Basel-Kleinhüningen in Bezug auf Gefahrguttransporte wird folgende Anordnung erlassen:
− Der Transport von Gefahrgutcontainern in den Hafenbecken I + II, Basel-Klein-hüningen darf nur in 1. und 2. Lage erfolgen.
− Das Stillliegen mit Gefahrgut im Hafenbecken I, Ostquai - Liegestelle GMS - sowie Westquai - Liegestelle zwischen Kleinbootanleger bis NAVIS - ist nicht erlaubt.
Diese Anordnungen haben ab 1.1.2021 Gültigkeit
Der Umschlag von Gefahrgüter der Klassen 1, 4.1, 5.2 und 7 ist weiterhin zu melden.
Infos dazu unter https://port-of-switzerland.ch/hafenservice/schifffahrtschalter/bewillig...
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Anordnung.
Allzeit gute Fahrt.

Donnerstag, Juli 29, 2021
 
Zurück zur Übersicht