Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 33/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden bis Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Sperrung Gross- und Kleinschifffahrt
Offizielles Rheinschwimmen Basel-Stadt 2022
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden

Im Zusammenhang mit dem offiziellen Rheinschwimmen Basel-Stadt 2022 wird die Gross- und Kleinschifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden, Rhein-km 163,620, und Dreirosenbrücke, Rhein-km 167,800, zu den nachstehenden Zeiten gesperrt:
Grossschifffahrt Berg- und Talfahrt:
Dienstag, 16. August 2022 17:45 Uhr bis Beendigung Rheinschwimmen ca. 20:00 Uhr
Die Sperrung gilt aus Sicherheitsgründen auf der ganzen Strecke ebenso für die Kleinschifffahrt, Gierseilfähren, Rheintaxis, die gesamte triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt sowie die inter-nationale Fahrgastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen «Basel – St. Johann» anläuft.
Ebenso gilt die Sperre für VIP-Schiffe.
Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
Kleinschifffahrt:
Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperre ab 17:45 Uhr. Die Anordnungen der Kantonspolizei Basel, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Der Fährbetrieb (St. Alban, Münster und Klingentalfähre) ist von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr einge-stellt.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen
im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt Unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden – Basel
Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei
Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-
Stadt, Rheinpolizei sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die
Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:
 +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Montag, Juli 25, 2022
 
Zurück zur Übersicht