Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 29/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden – Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Sperrung Grossschifffahrt sowie Sperrungen/Einschränkungen Kleinschifffahrt
Bundesfeier Schweiz 2022
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit den Veranstaltungen zur Bundesfeier 2022 wird die Grossschifffahrt zwi-schen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden, Rhein-km 163,620) und der Dreirosenbrücke, Rhein-km 167,800, zu den nachstehenden Zeiten gesperrt:
Grossschifffahrt Tal- und Bergfahrt gesperrt:
Sonntag, 31. Juli 2022: 17:00 Uhr – 24:00 Uhr
Montag, 1. August 2022: 00:00 Uhr – 05:00 Uhr
Die Sperrung gilt nicht für die triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Personenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH sowie die internationale Fahrgastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen "Basel -St. Johann" anläuft.
Einschränkungen Kleinschifffahrt:
Während der Bundesfeier am Sonntag, 31. Juli 2022 ab 17:00 Uhr bis Montag, 1. August 2022, 01:00 Uhr gelten zwischen Wettsteinbrücke und Johanniterbrücke die folgenden Regelungen:
− Sonntag, 31. Juli 2022, 17:00 Uhr – 21:45 Uhr → Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h
− Während der einzelnen Darbietungen auf dem Rhein ist die Durchfahrt gesperrt. Ausgenommen sind Boote, die bei den wassersportlichen Darbietungen und als Sicherungsboote eingesetzt sind.
− Sonntag, 31. Juli 2022, 21:45 Uhr bis Montag, 1. August 2022, 01:00 Uhr ist die Durchfahrt zwischen den beiden Brücken gesperrt
− Bei der Sperre durch die Polizei unter der Johanniterbrücke ist ein Sicherheitsabstand zu den Behördenbooten von mindestens 30 Meter talwärts einzuhalten.
− Berg- und Talfahrt sind für die Kleinboote erst ca. 30 Minuten nach Schluss des Feuerwerks und nach Freigabe durch die Polizei, gestattet!
Während dem Wettfahren und während der Bundesfeier gilt die Sperre für die Kleinschifffahrt nicht. Die Rotlichter beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden und an der Dreirosenbrücke dürfen während diesen Aktivitäten von der Kleinschifffahrt ignoriert werden.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen beim unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge. Sie sind als Veranstaltungsboote gekennzeichnet (Wimpel).
− Der Bereich der Veranstaltung ist von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen mit grösstmöglicher Vorsicht und Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt Unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden – Basel Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Donnerstag, Juni 30, 2022
 
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