Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 29/21 CH Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere Rheinbrücke (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Aufhebung/Wiederruf
Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 27/21 CH
Lotsenpflicht für Schiffe >2.50 Meter Tiefgang
Untiefe in der Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden
Eingeschränkte Einfahrtsbreite
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
(Rhein-km 167,800 bis Rhein-km 163,500)
Das Sediment, welches sich als Folge des vergangenen Hochwassers in der Einfahrt des unteren Schleusenvorhafens Birsfelden, linksrheinisch, Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,000, im Abstand von 45 m zur Hakenbuhne abgelagert hat konnte entfernt werden.
Die Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 27/21 CH, mit welcher die Anordnung der Lotsenpflicht erfolgte wird daher
per sofort aufgehoben/widerrufen
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Allzeit gute Fahrt!

Freitag, August 13, 2021
 
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