Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 28/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden - Mittlere Rheinbrücke Basel (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Sog und Wellenschlag vermeiden
Wasserbaustelle - Baggerarbeiten
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
Im Bereich unterhalb der Hakenbuhne (ab ca. Rhein-km 164.000), linksrheinisch, hat sich Sediment abgelagert.
Zur Entfernung der abgelagerten Sedimente bzw. der Untiefen werden Baggerarbeiten durchgeführt.
Die Baggerarbeiten dauern von
Montag, 11. Juli 2022
bis auf Widerruf
Über das definitive Ende der Baggerarbeiten wird mit einer Nachricht für die Binnenschifffahrt informiert.
Dabei befinden sich die im Einsatz stehenden Fahrzeuge und Geräte zeitweise in der Grossschifffahrtsrinne.
Die im Einsatz stehenden Fahrzeuge und Geräte sowie der Bereich der Wasserbaustelle sind gemäss den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) und der Verordnung über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden gekennzeichnet; insbesondere in Bezug auf die Signalisation (z.B. Tag und Nacht)
Während der Dauer der Baggerarbeiten gelten im genannten Bereich folgende Anordnungen
und Hinweise:
- Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt den genannten Bereich zu passieren.
- Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag möglichst zu vermeiden.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 (0)639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Donnerstag, Juni 30, 2022
 
Zurück zur Übersicht