Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 27/21 CH Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere Rheinbrücke (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Lotsenpflicht für Schiffe >2.50 Meter Tiefgang
Untiefe in der Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden
Eingeschränkte Einfahrtsbreite
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
(Rhein-km 167,800 bis Rhein-km 163,500)
Als Folge des vergangenen Hochwassers hat sich in der Einfahrt des unteren Schleusenvorhafens Birsfelden, linksrheinisch, Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,000, im Abstand von 45 m zur Hakenbuhne zunehmend Sediment abgelagert, was zu Untiefen führt.
Als erste Sofortmassnahme wird daher eine
Lotsenpflicht für Schiffe mit einem Tiefgang >2.50 Meter in der Bergfahrt
zwischen
Dreirosenbrücke bis unterer Schleusenvorhafen Birsfelden (Rhein-km 167,800 bis Rhein-km 163,500)
angeordnet.
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf
Die Berg- und Talfahrt wird durch die Revierzentrale Basel, UKW Kanal 18, geregelt bzw. unter Mithilfe der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22.
Über das definitive Ende der Lotsenpflicht wird mit einer separaten Nachricht für die Binnenschiff-fahrt informiert.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Allzeit gute Fahrt!

Mittwoch, August 4, 2021
 
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