Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 25/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden bis Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Sperrung Grossschifffahrt / Teilweise Sperrung und Einschränkung Kleinschifffahrt
Veranstaltung
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung Nationales Weidlingswettfahren 2022 gelten die folgen-den Sperrungen für die Grossschifffahrt sowie teilweise Sperrungen/Einschränkungen für die Kleinschifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 164,290) bis Dreirosenbrücke Basel (Rhein-km 167,800):
Grossschifffahrt Tal- und Bergfahrt gesperrt:
Samstag, 25. Juni 2022: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Sonntag, 26. Juni 2022: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Renndauer kann bis 14:30 h verlängert werden. Frühzeitige Information an die Schifffahrt durch Einsatzleitung und Revierzentrale Basel wird erfolgen.
Die Sperrung gilt nicht für die triregionale und lokale Fahrgastschifffahrt, namentlich Basler Personenschifffahrt AG, MS Froschkönig und Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH sowie die internationale Fahrgastkabinenschifffahrt, welche die Steigeranlagen "Basel -St. Johann" anläuft.
Kleinschifffahrt:
− Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperre von der Klingentalfähre bis zur Dreirosenbrücke. Die Rot-lichter beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden gelten nicht für die Kleinschifffahrt und dür-fen überfahren werden.
− Ausnahme: Die Zufahrt zu Bojenfeld 3 (Rhein-km 167,700) von der Landesgrenze her (Rhein-km 170,000), bergwärts, ist unter Vermeidung von Sog und Wellenschlag gestattet.
− Für die im genannten Bereich fahrenden Gierseilfähren gilt die Sperre nicht.
− Für die Rheintaxis gilt die Sperre nicht. Diese dürfen das Gebiet unter Rücksichtnahme von Sog und Wellenschlag passieren. Die Anweisungen der Streckensicherung sind zu befolgen. Der Anlass darf nicht behindert werden.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
− Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge.
− Der Bereich der Veranstaltung ist von den durchfahrtsberechtigten Fahrzeugen mit grösstmögli-cher Vorsicht und Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.
− Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden bis Basel Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen (Grossschifffahrt) sowie die Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei (Kleinschifffahrt).
− Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Für Auskünfte zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, : +41 (0)61 681 03 88.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Dienstag, Juni 7, 2022
 
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