Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 25/20 CH Streckenabschnitt Basel Landesgrenze – Mittlere Rheinbrücke (Rhein-Km 166,530 bis Rhein-Km 170,000)

Sperrung Umschlagsstelle / Anlegeverbot
Beschädigung Uferböschung / Instabiler Zustand
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
(Rhein-km 168,370)
Unterhalb der Dreirosenbrücke, rechtsrheinisch, Klybeckquai, Rhein-km 168,370, befindet sich die Uferböschung im Bereich des CREB-Steigers in einem instabilen, baufälligen Zustand.
Um weitere Beschädigungen und Einbrüche zu vermeiden ist daher der CREB-Steiger
ab sofort bis auf Widerruf gesperrt
und es besteht ein Anlege-/Liegeverbot
Die Signalisation erfolgt mittels „Stillliegeverbot“ und wird mit dem Tafelzeichen A.5 signalisiert.
Die Freigabe des Steigers zur Nutzung wird mittels separater Nachricht für die Binnenschifffahrt bekannt gegeben.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.

Dienstag, Oktober 6, 2020
 
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