Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 22/22 CH/D Streckenabschnitt Rheinfelden – Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Mindestfahrrinnentiefe (GlW12) auf 295 cm innerhalb der Stromstrecke zwischen Rheinfelden und Basel Landesgrenze
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden und
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff-fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (SchifffahrtsVO Rheinf.-Basel)
Bei einem gleichwertigen Wasserstand (GlW) am Pegel Basel-Rheinhalle von 499 cm ist eine Mindestfahrrinnentiefe von 295 cm garantiert.
Der Schiffsführer an Bord des Fahrzeuges ist bei seiner Reiseplanung für die Einhaltung eines genügenden Sicherheitsabstandes verantwortlich.
Als Sicherheitsabstand werden 40 cm empfohlen.
Unter Berücksichtigung des empfohlenen Sicherheitsabstandes ist die Abladetiefe für eine sichere Berg- und Talfahrt im erwähnten Streckenabschnitt wie folgt zu berechnen:
Beispielrechnung: Pegel Basel-Rheinhalle cm
Mindestfahrrinnentiefe bei GlW (12) 295
+ Aktueller Pegelstand Basel-Rheinhalle (Beispiel) 541
Zwischensumme 836
- GlW (12) 499
= Aktuelle Fahrrinnentiefe 337
- Sicherheitsabstand 40
= Abladetiefe von 297
Daraus resultiert die Faustregel für die Berg- und Talfahrt:
Pegel Basel-Rheinhalle minus 244 cm.
Ergänzende Hinweise:
- Diese NfB ersetzt NfB Nr. CH 12/06 A / Nr. RPF 10/06 vom 11.12.2006 sowie Nr. 13/19 CH/D vom 15.03 2019 im Sinne Weiterbestand der Angaben.
- Bei haftpflichtrechtlichen Ansprüchen in Folge von Grundberührungen oder bei Unfällen und Havarien werden die Behörden zu deren Beurteilung u.a. der Sicherheitsabstand berücksichtigen.
- Die neue Mindestfahrrinnentiefe (GlW12) gilt nicht für die Steiger St. Johann (Rhein-km 167,460) der internationalen Kabinenschifffahrt am linken Ufer oberhalb der Dreirosenbrücke und alle lokalen Steiger für die Tagesausflugsschifffahrt. Diese befinden sich ausserhalb der Fahrrinne.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Donnerstag, März 24, 2022
 
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