Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr.: 20/20 CH, rev. 1 Coronavirus/COVID-19 Hinweise für Einreisende in die Schweiz und angepasste Vorgaben Schutzkonzept für Patentprüfungen (Ersetzt NfB Nr. 20/20 CH vom 13.08.2020)

Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz:
In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf.
Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.
Die Liste und weitere wichtige Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie auf der Home-page vom BAG (Bundesamt für Gesundheit):
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pa...
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen.
Infoline vom BAG für Personen, die in die Schweiz einreisen:
+41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Schutzkonzept für Patentprüfungen bei den Schweizerischen Rheinhäfen:
An den Prüfungen werden nur Personen zugelassen, die keine Symptome (Atembeschwerden, Husten, Fieber, Geschmacksverlust etc.) aufweisen und nicht aus einem Risikoland (siehe oben) einreisen.
Aufgrund der verschärften, präventiven Schutzmassnahmen vor COVID-19 durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gelten zudem ab sofort die folgenden, verschärften Hygiene- und Schutzmassnahmen vor Ort:
• Es besteht neu eine generelle Maskenpflicht auch wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
• Hände desinfizieren beim Eintreten in den Prüfungsraum
• Händeschütteln verboten
• Niesen oder Husten in ein Taschentuch oder Armbeuge
• Taschentücher dürfen nur in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden
Sollte ein/e Prüfungsteilnehmer/-in vor dem Prüfungstermin Symptome wie Husten, Fieber, Atem-beschwerden, Geschmacksverlust etc. aufweisen und/oder hatte der/die Prüfungsteilnehmer/-in mit einer mit COVID-19 infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt, bitten wir den/die Prüfungsteilnehmer/-in uns umgehend zu kontaktieren (E-Mail patent@portof.ch).
Für ergänzende Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail patent@portof.ch.
Bleiben Sie gesund!

Dienstag, November 17, 2020
 
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