Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 11/23 CH Streckenabschnitt Mittlere Rheinbrücke Basel – Basel Landesgrenze (Rhein-km 166,530 bis Rhein-km 170,000)

Hafenfest 2023 in Basel
Rheinhafen Basel Kleinhüningen
Sperrungen, Einschränkungen, Liegeverbot
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Anlässlich der Grossveranstaltung «Hafenfest 2023» von Donnerstag, 1. Juni 2023 bis Sonntag,
4 Juni 2023 kommt es zu nachstehenden Sperrungen, Einschränkungen und Liegeverboten für die
Gross- und Kleinschifffahrt
Gross- und Kleinschifffahrt - Zeitweilige, kurzfristige Sperrungen Strecke
Mittlere Rheinbrücke Basel bis Dreirosenbrücke Basel
Zwischen Mittlerer Rheinbrücke Basel (Rhein-km 166,520) und Dreirosenbrücke Basel (Rhein-km
167,800) kommt es an den folgenden Daten aufgrund Werbeaktionen für das Hafenfest 2023 zu
zeitweiligen, kurzfristigen Sperrungen der Gross- und Kleinschifffahrt.
Donnerstag, 01.06.2023 – Sonntag, 04.06.2023
Die jeweiligen Fahrtsperrungen werden mit den Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der
Schleuse Birsfelden und an der Dreirosenbrücke angezeigt.
Grossschifffahrt - Sperrung und Liegeverbot Hafenbecken I -
Während den nachstehenden Daten und Zeiten ist das Befahren des Hafenbecken I nicht erlaubt
und es besteht ein Liegeverbot im gesamten Hafenbecken I
Samstag, 3. Juni 2023 ab 08:00 Uhr bis
Sonntag, 4. Juni 2023, 18:00 Uhr
Ausnahme:
Das Befahren des Hafenbecken II ist für die güterbefördernde Grossschifffahrt während der ge-samten Dauer des Hafenfestes uneingeschränkt erlaubt.
Abstimmung über Ein-/Ausfahrt in die Reede Basel und Durchfahrt zum Hafenbecken II erfolgt via Revierzentrale Basel über  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Kleinschifffahrt – Sperrung und Liegeverbot
Für die gesamte nicht motorisierte sowie die motorisierte Kleinschifffahrt besteht während des Ha-fenfest ein Verbot zum Befahren des Hafenbeckens I und des Wendebeckens sowie ein Liegeverbot im Hafenbecken I und im Wendebecken inkl. an den offiziellen Kleinbootanlegestellen.
Ausnahme:
Behördenbooten und Fahrzeugen der motorisierten, gewerblichen Kleinschifffahrt – namentlich «Wassertaxis» im Rahmen von Shuttle-Fahrten – ist das Befahren der Hafenbecken I + II für die gesamte Dauer des Hafenfestes erlaubt. Diesen ist das Liegen in den Hafenbecken I + II an den für Shuttle-Fahrten vorgesehenen Berei-chen erlaubt.
Ergänzend gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
 Weisungsberechtigt im Gebiet der Reede Basel sind die Schweizerischen Rheinhäfen.
 Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen, der Revierzentrale Basel sowie der Schiff-fahrtspolizei und Hafenaufsicht sind zu befolgen.
Auskünfte betreffend Grossschifffahrt erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Weitere Informationen zum Hafenfest finden Sie unter www.hafenfest.ch
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Mittwoch, Mai 3, 2023
 
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