Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 11/21 CH Streckenabschnitt Mittlere Rheinbrücke – Basel Landesgrenze (Rhein-km 166,530 bis Rhein-km 170,000)

Sogwirkung durch teilweise entfernen des Leitwerks (Wellenbrecher) beim Regioport Basel
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
(Rhein-km 169,330)
Aufgrund Untiefen im Bereich Regioport Basel musste das obere Leitwerk (Wellenbrecher), Rhein-km 169,330, rechtsrheinisch, entfernt werden, wodurch eine erhöhte Sogwirkung ent-standen ist.
Um Schäden zu vermeiden, ergeht an die Gross- und Kleinschifffahrt die nachstehende, zu-sätzliche Anordnung nebst dem in diesem Bereich bereits bestehenden Verbot «Wellen-schlag» (Tafelzeichen A.9)
Geschwindigkeit ist bei der Durchfahrt zu reduzieren und der Bereich ist mit besonderer Vorsicht zu passieren.
Diese Anordnung gilt
ab sofort bis auf Widerruf
Über die Beseitigung der Untiefen und das erneute Anbringen des Leitwerks (Wellenbrecher) wird mit einer separaten Nachricht für die Binnenschifffahrt informiert.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.

Dienstag, März 30, 2021
 
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