Maximaler Tiefgang
Hafen Basel-Kleinhüningen – Hafenbecken I
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Im Hafenbecken I (Rhein-km 169,000) befinden sich Untiefen aufgrund welcher im entsprechen-den Bereich ein
maximaler Tiefgang von 2.50 m einzuhalten ist
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf
Detaillierte Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.
Mittwoch, Mai 3, 2023