Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 10/23 CH Streckenabschnitt Mittlere Rheinbrücke Basel – Basel Landesgrenze (Rhein-km 166,530 bis Rhein-km 170,000)

Maximaler Tiefgang
Hafen Basel-Kleinhüningen – Hafenbecken I
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Im Hafenbecken I (Rhein-km 169,000) befinden sich Untiefen aufgrund welcher im entsprechen-den Bereich ein
maximaler Tiefgang von 2.50 m einzuhalten ist
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf
Detaillierte Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Mittwoch, Mai 3, 2023
 
Zurück zur Übersicht