Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 09/22 CH/D Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere RheinbrüNachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 09/22 CH/D Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere Rheinbrückcke Basel (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Vermeidung Sog und Wellenschlag
Veranstaltung auf dem Rhein
Anordnung vorübergehender Art gemäss   1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie
Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von
rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und
  2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schifffahrt
auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Fasnachtsfeuer Kaiseraugst“ wird im Bereich der F hre
Kaiseraugst – Herten (Rhein-km 154,250) ein Floss ca. 25 m vom linksrheinischen Ufer im Rhein
verankert. Das Floss ist mit einer Halteboje befestigt, die mit einem Radarreflektor ausgestattet ist.
Das Floss, auf welchem ein Fasnachtsfeuer abgebrannt wird, befindet sich an den nachstehenden
Daten an der genannten Position:
Mittwoch, 2. März 2022 ab 12:00 h bis
Donnerstag, 3. März 2022 ca. 12:00 h
Solange sich das Floss an der genannten Position befindet gelten die folgenden Anordnungen
und Hinweise:
 Die Schifffahrt wird nicht gesperrt
 Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag m glichst zu vermeiden
 Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt den Bereich zu passieren
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Dienstag, Februar 15, 2022
 
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