Maximaler Tiefgang
Steigeranlagen St. Johann - Basel
Anordnung vorübergehender Art gemäss 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Nach wie vor befinden sich Untiefen im Bereich der Steigeranlagen für die internationale Fahrgastkabinenschifffahrt (Steigeranlagen St. Johann) zwischen Johanniterbrücke (Rhein-km 167,140) und Dreirosenbrücke (Rhein-km 167,800), linksrheinisch, ausserhalb der Fahrrinne.
Aufgrund dieser Untiefen ist für An-/Abfahrten zu den Steigeranlagen weiterhin zwingend ein
maximaler Tiefgang von 2.0 m einzuhalten
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf
Detaillierte Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.
Montag, Februar 7, 2022