Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 06/22 CH (Ersetzt NfB Nr. 06/19 vom 11.02.2019) Streckenabschnitt Mittlere Rheinbrücke Basel – Basel Landesgrenze (Rhein-km 166,530 bis Rhein-km 170,000)

Maximaler Tiefgang
Steigeranlagen St. Johann - Basel
Anordnung vorübergehender Art gemäss   1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Nach wie vor befinden sich Untiefen im Bereich der Steigeranlagen für die internationale Fahrgastkabinenschifffahrt (Steigeranlagen St. Johann) zwischen Johanniterbrücke (Rhein-km 167,140) und Dreirosenbrücke (Rhein-km 167,800), linksrheinisch, ausserhalb der Fahrrinne.
Aufgrund dieser Untiefen ist für An-/Abfahrten zu den Steigeranlagen weiterhin zwingend ein
maximaler Tiefgang von 2.0 m einzuhalten
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf
Detaillierte Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Montag, Februar 7, 2022
 
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