Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 05/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere Rheinbrücke Basel (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Vermeidung Sog und Wellenschlag
Wasserbaustelle - Baggerarbeiten
Anordnung vorübergehender Art gemäss   1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel - Rheinfelden
In Folge des vergangenen Hochwassers hat sich im Bereich der Birsmündung, Rhein-km 164,300 bis Rhein-km 164,400, linksrheinisch, Sediment abgelagert.
Die Baggerarbeiten zur Entfernung der Sedimente im genannten Bereich dauern ab sofort bis auf Widerruf ber das definitive Ende der Baggerarbeiten wird mit einer separaten Nachricht für die Binnenschifffahrt informiert.
Die im Einsatz stehenden Fahrzeuge und Ger te sowie der Bereich der Wasserbaustelle sind gemäss den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) und der Verordnung über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden gekennzeichnet.
Das im Einsatz stehende Baggerschiff befindet sich in der Fahrrinne.
Die folgenden Anordnungen haben daher ab sofort Gültigkeit:
- Im genannten Bereich besteht Verbot des Überholens.
- Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt und grösst möglichem Abstand die Wasserbaustelle zu passieren.
- Die Gross- und Kleinschifffahrt wird angewiesen, die Wasserbaustelle unter Vermeidung von Sog und Wellenschlag zu passieren.
- Die Grossschifffahrt hat sich in der Talfahrt bei Ausfahrt aus dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden über UKW-Kanal 10 zu melden.
- Die NfB Nr. 28/21 CH vom 09.08.2021 und die darin festgehaltenen Anordnungen, hat ebenso nach wie vor Gültigkeit.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!

Donnerstag, Februar 3, 2022
 
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