Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 01/23 CH/D Streckenabschnitt Rheinfelden – Mittlere Rheinbrücke Basel (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 166,530)

Sog und Wellenschlag vermeiden
Veranstaltung
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
und
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff-fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Fasnachtsfeuer Kaiseraugst“ wird im Bereich der Fähre Kaiseraugst – Herten (Rhein-km 154,250) ein Floss ca. 25 m vom linksrheinischen Ufer im Rhein verankert. Das Floss ist mit einer Halteboje befestigt, die mit einem Radarreflektor ausgestattet ist.
Das Floss, auf welchem ein Fasnachtsfeuer abgebrannt wird, befindet sich an den nachstehenden Daten an der genannten Position:
Mittwoch, 22. Februar 2023 ab 11:00 h bis Donnerstag, 23. Februar 2023 ca. 12:00 h
Solange sich das Floss an der genannten Position befindet gelten die folgenden Anordnungen und Hinweise:
− Die Schifffahrt wird nicht gesperrt
− Die Schifffahrt wird angewiesen Sog und Wellenschlag möglichst zu vermeiden
− Die Schifffahrt wird angewiesen mit der nötigen Sorgfalt den Bereich zu passieren
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 (0)61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt.

Montag, Februar 6, 2023
 
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