Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 01/22 CH Streckenabschnitt Rheinfelden bis Basel Landesgrenze (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Sperrung Gross- und Kleinschifffahrt
Veranstaltung "Vogel Gryff" - Talfahrt "Wild Maa"
Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden
Im Zusammenhang mit der Talfahrt des "Wild Maa" anlässlich der Veranstaltung „Vogel Gryff 2022“ wird die Schifffahrt zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden (Rhein-km 164,290) bis Dreirosenbrücke Basel (Rhein-km 167,800) mittels der Rotlichtsignalanlagen im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden bzw. an der Dreirosenbrücke wie folgt gesperrt:
1. Grossschifffahrt: (separate Sperrzeiten für Gefahrguttransporte inkl. leere Tankmotorschiffe):
Berg- und Talfahrt gesperrt
Donnerstag, 27. Januar 2022 / 10:00 Uhr bis ca. 11:15 Uhr
2. Grossschifffahrt: Gefahrguttransporte inkl. leere Tankmotorschiffe:
Berg- und Talfahrt gesperrt
Donnerstag, 27. Januar 2022 / 10:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
3. Kleinschifffahrt:
Berg- und Talfahrt teilweise gesperrt
Für die Kleinschifffahrt gilt die Sperrung ab 10:00 Uhr zwischen dem unteren Vorhafen Schleuse Birsfelden und der Johanniterbrücke Basel.
Das Rotlicht an der Dreirosenbrücke gilt nicht für die Kleinschifffahrt und darf überfahren wer-den. Die Kleinschifffahrt hat den Weisungen der Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei, Folge zu leisten.
Die Sperre gilt nicht für die an der Veranstaltung eingesetzten Sicherungsfahrzeuge.
Weisungsberechtigt auf dem Rheinabschnitt unterer Vorhafen Schleuse Birsfelden bis Basel Landesgrenze sind die Schweizerischen Rheinhäfen und die Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei.
Die Anordnungen der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Kantonspolizei Basel-Stadt, Rheinpolizei, sind zu befolgen.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt!

Freitag, Januar 7, 2022
 
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