Geregelter Einbahnverkehr Einschränkung der Fahrrinne durch Untiefen (Rhein-km 168,300 – Rhein-km 168,500)

Zwischen Rhein-km 168,300 und Rhein-km 168,500, rechtsrheinisch, im Abstand von ca. 100m vom Ufer, befinden sich Untiefen.
Die Untiefen sind nicht gekennzeichnet.
Die Fahrrinne wird rechtsrheinisch im genannten Bereich gesperrt
Geregelter Einbahnverkehr
- Die Berg- und Talfahrt findet im genannten Bereich entlang der linksrheinischen Fahrrinne statt und wird durch die Revierzentrale Basel geregelt.
- Es besteht ein Verbot des Begegnens und Überholens.
- Die Zuteilung der Liegeplätze im Bereich des Klybeckquais wird durch die Revierzentrale Basel disponiert.
Diese Hinweise und Anordnungen gelten ab sofort bis auf Widerruf
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Einhaltung der Anweisungen sowie die Rücksichtnahme.
Allzeit gute Fahrt!

Mittwoch, März 21, 2018
 
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