Erweiterung der elektronischen Meldepflicht per 1. Dezember 2018

Aufgrund Anpassungen von § 12.01 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)
gültig ab 1. Dezember 2018 wird folgende Anordnung erlassen:
Auf dem Rhein gilt ab 1. Dezember 2018 für alle Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks
an Bord die Pflicht zum elektronischen Melden.
Ungeachtet dessen, bleibt die NfB Nr. CH 02/10 / Nr. FR/2010/00193 / Nr. D01/10 weiterhin
gültig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/leaferi2015_d.pdf oder www.bics.nl.

Mittwoch, November 14, 2018
 
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