Coronavirus/COVID-19 Mitwirkungspflicht bei der Einreise in die Schweiz Hinweise an die Fahrgastkabinenschifffahrt (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Im Anhang finden Sie die nachstehenden Unterlagen des Bundesamtes für Gesundheit BAG im Zusammenhang mit der Erhebung und Zustellung der Kontaktdaten zur Bekämp-fung einer übertragbaren Krankheit (COVID-19) bei der Einreise in die Schweiz.
- Schreiben vom 22.07.2020 des Bundesamtes für Gesundheit BAG an die Rhein-kreuzgesellschaften auf Deutsch und Englisch
- Kontaktkarte Bundesamt für Gesundheit BAG
Die Mitwirkungspflicht zur Erhebung und Zustellung der Kontaktdaten ist zu befolgen und den Anweisungen des BAG ist dringend Folge zu leisten.
Allzeit gute Fahrt und Gesundheit!

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit
Bundesamt für Gesundheit BAG
Daniel Spirgi
Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern
Tel. +41 58 465 73 07, daniel.spirgi@bag.admin.ch
www.bag.admin.ch
CH-3003 Bern
BAG
an die Rheinkreuzfahrtgesellschaften
Ihr Zeichen:
Referenz/Aktenzeichen:
Unser Zeichen: SPD
Sachbearbeiter: Daniel Spirgi
Bern, 22. Juli 2020
Erhebung und Zustellung der Kontaktdaten zur Bekämpfung einer übertragbaren Krankheit (COVID-19) bei der Einreise in die Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie kommen Ihnen bestimmte, gesetzlich vorgesehene Pflichten zu. In diesem Zusammenhang bitten wir sie dringend um Ihre Mitarbeit.
Konkret geht es um Folgendes:
1. Der Bund und die Kantone möchten die per 6. Juli 2020 angeordnete Pflicht für Reisende aus Ländern mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko mit dem neuen Coronavirus, sich bei der zu-ständigen kantonalen Behörde zu melden und deren Anweisungen zu befolgen (siehe SR 818.101.27) haben, stichprobenartig kontrollieren.
2. Sie sind aufgefordert, ab sofort die Kontaktinformation von allen in die Schweiz einreisenden Passagieren mittels Kontaktkarten zu erheben, diese während 14 Tagen unter Verschluss aufzubewahren und dem BAG zur Verfügung zu stellen. Diese Aufforderung gilt weiterhin.
3. Die ausgefüllten Kontaktkarten sind auf Verlangen des BAG innert 24 Stunden vorzugsweise eingescannt als passwortgeschütztes PDF an CH.focalpoint@bag.admin.ch oder per eingeschriebener Post an das Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Übertragbare Krankhei-ten, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Schweiz zu senden.
4. Das BAG wünscht des Weiteren, dass jede Rheinkreuzfahrtgesellschaft dem BAG eine Kon-taktstelle (Person mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bekannt gibt, die während den Bürozeiten erreichbar ist.
5. Darüber hinaus werden Sie gebeten, Ihre Passagiere über die Pflicht zur Quarantäne mittels dem Informationsflyer zu informieren, der hier in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden kann. www.bag.admin.ch/einreise
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Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Passagiere eines Rheinkreuzfahrtschiffes aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus, der Pflicht zur Quarantäne und der Anordnung, sich innerhalb von 2 Tagen bei der zuständigen kantona-len Behörde zu melden, Folge leisten. Dies ermöglicht es, rasch Massnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der Krankheit zu ergreifen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach Artikel 43 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, SR 818.101) der Mitwirkungspflicht unterstehen. Diese Mitwirkungspflicht wird in Artikel 59 Absatz 2 der Epidemienverordnung (SR 818.101.1) präzisiert:
Nach dieser Bestimmung kann das BAG die Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr grenzüberschreitend Personen befördern, und die Flughafenhalter verpflichten, Kontakt-karten oder Fragebogen zum Gesundheitszustand zu verteilen, die ausgefüllten Dokumente wieder einzusammeln und sie an die vom BAG bezeichnete Stelle weiterzuleiten.
Die Nichtbefolgung dieser Mitwirkungspflicht wird mit Busse bis zu 10'000 Franken bestraft (Art. 83 Abs. 1 Bst. l Epidemiengesetz).
Wir bitten Sie, uns den Empfang dieses Schreibens zu bestätigen.
Vielen Dank zum Voraus für Ihre Kooperation.
Freundliche Grüsse
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Abteilung Übertragbare Krankheiten
Stefan Kuster, Prof. Dr. med., MSc, EMBA Leiter Abteilung

Dienstag, Juli 28, 2020
 
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